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Nachdem sich Ende März die Europäische Kommission bereits deutlich positioniert hatte und eine verstärkte Kontrolle ausländischer Direktinvestitionen durch die Mitgliedstaaten angemahnt hatte, hat im April das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Vorschlag für eine weitreichende Novellierung des geltenden deutschen Rechtsrahmens für Investitionsprüfungen vorgestellt. Die vorgestellten Änderungsvorhaben sehen eine deutliche Ausweitung der Meldepflichten vor allem im Bereich des – denkbar weit verstandenen - Gesundheitswesen vor.
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