Die Coronakrise hat die deutsche Wirtschaft vor immense Herausforderungen gestellt. Die Bundesregierung sah sich unter Zugzwang. Im März 2020 wurde die „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige“ (Corona-Soforthilfe) beschlossen, sodass millionenfach Existenzen kurzfristig mit Zuschüssen abgesichert werden konnten. Mit Stand 30.6.2020 wurden ca. 13,5 Mrd. EUR an Bundesmitteln für die Corona-Soforthilfe aufgebracht – schnell und unbürokratisch.
Zwei Jahre später sehen sich viele Begünstigte mit Rückforderungsbescheiden konfrontiert. Im Folgenden geht es darum, wann der Staat die Corona-Soforthilfe rechtlich zurückfordern darf und was Sie als begleitender Steuerberater dabei zu beachten haben.