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Corona
Das BKartA betont vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie, dass Unternehmen weiterhin wettbewerbsrechtlich relevante Kooperationen zur Erlangung von Rechtssicherheit ansprechen können. Es geht den Unternehmen vornehmlich um Kooperationen bei der Produktion, um Engpässe zu vermeiden, Zusammenarbeit bei Logistik, Verteilung und Lagerhaltung sowie das Wieder-Hochfahren komplexer Lieferketten.
Kartellverfolgung
Das BKartA hat im Jahr 2019 Bußgelder in Höhe von insg. 848 Mio. Euro gegen 23 Unternehmen/Verbände und 12 natürliche Personen verhängt.Dazu hat das BKartA eine Übersicht zu ausgewählten Bußgeldern veröffentlicht (hier ansehen).
Außerdem hat das BKartA die Fälle des Jahres 2019 zusammengefasst: Technische Gebäudeausrüstung, Großhandel von Pflanzenschutzmitteln, Schilderpräger, Flüssiggasanbieter, Stahlhersteller, Automobilhersteller (Stahleinkauf), Fahrradgroßhandel (vertikale Preisbindung), Lesezirkel-Unternehmen.
Fusionskontrolle
Das BKartA hat im Jahr 2019 rund 1.400 Anmeldungen erhalten. 14 Hauptprüfverfahren wurden durchgeführt, bei vier Untersagungen, sechs Rücknahmen, einer Freigabe unter Auflagen und drei Freigaben.In dem Zusammenhang weist das BKartA auch auf die Unterstützung bei einem Leitfaden hin: Das BKartA hat 2019 den Bundesverband der Deutschen Transportbetonindustrie e. V. dabei unterstützt, einen Leitfaden zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von Bieter- und Liefergemeinschaften in der Transportbetonindustrie zu entwickeln.
Digitalwirtschaft
Im Bereich der Digitalwirtschaft hat das BKartA insb. die Fälle Facebook und Amazon hervorgehoben.Im Bereich der Digitalplattformen hat das BKartA insb. die folgenden Plattformvorhaben begleitet: unamera – eine Handelsplattform für Agrarprodukte (2020), XOM Materials – eine Handelsplattform für Stahlprodukte (2018), ECEMENT – eine Zementhandelsplattform (2017), ADAMOS – eine Plattform für den Maschinenbau für die, Themen Industrie 4.0 und Industrial Internet of Things, OLF – eine Handelsplattform im Mineralölbereich (2020)
Außerdem führt das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung im Bereich der Online Werbung durch, die 2019 weiter vorangetrieben wurde.
Energiewirtschaft
Das BKartA und die Bundesnetzagentur haben in diesem Bereich etwa im September 2019 einen Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert im Detail die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung.Außerdem haben die Bundesnetzagentur und das BKartA im November 2019 ihren gemeinsamen Monitoringbericht 2019 über die Entwicklungen auf den Elektrizitäts- und Gasmärkten veröffentlicht.
Handel
Im Bereich Handel hat das BKartA etwa eine geplante Einkaufskooperation im Möbelhandel abgewendet.Im September 2019 hatte das Bundeskartellamt den von der XXXLutz-Gruppe pauschal geforderten Jubiläumsrabatt für „75 Jahre XXXLutz“ aufgegriffen. Auf Drängen des Bundeskartellamtes hat XXXLutz Abstand von dieser pauschalen Forderung in Höhe von 7,5 Prozent in zwei Dreimonatszeiträumen im Jahr
2020 gegenüber seinen Lieferanten genommen.
Verbraucherschutz
Mit der 9. GWB-Novelle, die Anfang Juni 2017 in Kraft getreten ist, wurden dem Bundeskartellamt erstmals Befugnisse im wirtschaftlichen Verbraucherschutz übertragen.
- Vergleichsportale: Das Bundeskartellamt hat im April 2019 die Ergebnisse einer Sektoruntersuchung im Bereich Online-Vergleichsportale veröffentlicht.
- Smart-TV: Im Juli 2020 wurde der Abschlussbericht der Sektoruntersuchung Smart-TVs veröffentlicht.
- Nutzerbewertungen im Internet: Eine dritte Sektoruntersuchung im Bereich Verbraucherschutz befasst sich mit Nutzerbewertungen im Internet. Nutzerbewertungen sind – neben dem Preis – oft ein zentrales Entscheidungskriterium für Verbraucher beim Online-Kauf.