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Ursächlich für den Prozess vor dem Bundesgerichtshof war die schadensersatzbewehrte Klage einer Fitnessstudiokettenbetreiberin, die sich als zu schlecht bewertet empfand. Das Team von Fieldfisher setzte im Verfahren auf eine Argumentation mit dem qualitätsgetriebenen Vorgehen des Anbieters: Um Manipulation vorzubeugen, verwendet Yelp eine automatisierte Software, die unter anderem die Beitragsqualität, Vertrauenswürdigkeit und Aktivität der Nutzer prüft. Mit einer Klassifizierung als "empfohlen" und "nicht empfohlen" möchte der Anbieter aus der Vielzahl an Rückmeldungen die Beiträge identifizieren, die die Meinung der Yelp-Nutzer am besten wiederspiegeln.
Für Yelp und weitere Bewertungsportale war die Entscheidung essentiell. Denn ein negativer Ausgang des Verfahrens hätte die Geschäftsgrundlage in Frage gestellt. Ein anderslautendes Urteil des Oberlandesgerichts München wurde damit aufgehoben. Bereits in den vergangenen Jahren beschäftigte eine Vielzahl an ähnlichen Verfahren bundesweit die Gerichte. Das jetzige BGH Urteil stärkt das Geschäftsmodell von Bewertungsportalen insgesamt.
Fieldfisher war ursprünglich für das deutsche Bewertungsportal Qype tätig. Nach dessen Übernahme durch Yelp im Oktober 2013 setzte das US-Unternehmen weiterhin auf die Kanzlei. Das Team um Managing Partner Philipp Plog und Partner Stephan Zimprich vertrat Yelp in der Folge in einer Vielzahl von Prozessen vor diversen Gerichten.