Mit der großen BRAO-Reform können sich nun Rechtsanwält:innen grundsätzlich mit allen freien Berufen in einer Berufsausübungsgesellschaft zusammenschließen. Es bleibt allerdings beim Verbot der Gesellschaftsgründung mit (rein) gewerblichen Berufen. Doch wie spielen (anwaltliches) Berufsrecht und (Gewerbe)-Steuerrecht zusammen?
Andre Happel und Martin Lose haben sich für das Anwaltsblatt mit dem Thema auseinandergesetzt und klären Begriffe und geben Orientierung.