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Hintergrund ist, dass Präsenzhauptversammlungen, wie sie bislang in Deutschland üblich waren, durch die im Zuge der Covid-19-Pandemie angeordneten Kontaktbeschränkungen untersagt wurden. Der Gesetzgeber hat hierauf reagiert und die Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen deutlich vereinfacht.
Der in der LTO erschienene Artikel "Die virtuelle Hauptversammlung nach dem Covid-19-Gesetz - Nothilfe, mit heißer Nadel gestrickt" legt den Fokus auf die Pandemie bedingte Gesetzgebung, ganz konkret die vorhandenen Lücken und den Nachbesserungsbedarf. Eingegangen wird dabei auf die neuen Modalitäten wie beispielsweise nur einer Fragemöglichkeit statt des bisher bestehenden Fragerechts oder die Einschränkung von Antragsrechten. Gleichzeitig legt Axel Hoppe dar, welche Auswirkungen die neue Gesetzgebung hat, wen sie alles betreffen und wie man, sollten die Beschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der Pandemie bis ins Jahr 2021 andauern, nachbessern kann und sollte.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/covid-19-gesetz-virtuelle-hauptversammlung-coronakrise-aktionaersrechte-beschneidung/
Den Fokus auf die laufenden HV-Saison richtet der Beitrag "Virtuelle HV nach der COVID-19-Pandemiegesetzgebung – Was ist denn nun mit Aktionärsanträgen?" im HV Magazin. Für die angesprochene Zielgruppe der Unternehmensverantwortlichen liefert Axel Hoppe hier eine Orientierung zu virtuellen HVs in der Praxis, insbesondere den richtigen Umgang mit Aktionärsanträgen.
Den vollständigen Artikel können Sie hier lesen: https://www.goingpublic.de/wp-content/uploads/epaper/2020_02_HV/#18.