Absprachen bei Sanierung der Kölner Zoobrücke: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen die Strabag AG
Skip to main content
Insight

Absprachen bei Sanierung der Kölner Zoobrücke: Bundeskartellamt verhängt Millionenstrafe gegen die Strabag AG

A long bridge illuminated by streetlights stretches across a calm body of water at twilight. The sky is a gradient of blue hues, and the bridge's reflection is visible on the water's surface. Rocks line the shore in the foreground.

Locations

Germany

Wegen illegaler Preisabsprachen muss die Strabag AG Köln eine Geldbuße in Höhe vom 2,79 Millionen Euro zahlen. Ausgelöst wurde das Verfahren zunächst durch einen anonymen Hinweis im Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes. Nach gemeinsamen Ermittlungen des Bundeskartellamtes (BKartA), der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaft Köln führten die Behörden bereits im September 2021 in enger Zusammenarbeit Durchsuchungen durch.


Hintergrund und Verfahren

Wie die Ermittlungen zeigten, manipulierten die Strabag AG und die Kemna Bau Andreae GmbH Anfang 2017 die Ausschreibung zur Sanierung der Kölner Rheinbrücke. Die Unternehmen vereinbarten, dass das Pinneberger Unternehmen Kemna ein überhöhtes Scheinangebot einreicht, damit eine Bietergemeinschaft unter Beteiligung der Strabag AG den lukrativen Zuschlag erhält. Im Gegenzug erhielt Kemna eine Ausgleichszahlung.

„Ziel eines jeden Ausschreibungsverfahrens ist es, gute Qualität zu möglichst günstigen Konditionen zu beschaffen", ordnet Andreas Mundt, Präsident des BKartA, ein. "Wenn die Bieter hingegen – so wie hier geschehen – durch illegale Kartellabsprachen beeinflussen, wer den Auftrag erhält, können Vergabeverfahren nicht zum gewünschten Qualitäts- und Preiswettbewerb führen." Schätzungen zufolge solle durch Submissionsabsprachen allein bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand in Deutschland ein Schaden in Höhe von mehreren Milliarden Euro pro Jahr entstehen.

Da Kemna durch seine Kooperation entscheidende Beweise lieferte, erhielt es Kronzeugenstatus und ging straffrei aus. Auch die Strabag AG kooperierte mit dem BKartA und stimmte einem Settlement zu. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.


Relevanz für die Praxis

Der Fall wurde durch einen anonymen Hinweis aufgedeckt. Kemna hat zwar das BKartA nicht auf den Verstoß aufmerksam gemacht, aber durch gute Kooperation dennoch einen vollen Erlass erwirkt. Auch in einem solchen Fall lohnt also die Prüfung einer umfangreichen Kooperation. Dabei kommt es auch darauf an, welches Unternehmen schneller ist.


Weiterführende Links

Pressemitteilung des BKartA vom 06.11.2024

§ 298 Strafgesetzbuch

Spezialgebiete

Kartellrecht