Bundeskartellamt: Mobilitätsplattformen profitieren fortan von Echtzeit-Daten der Bahn
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Insight

Bundeskartellamt: Mobilitätsplattformen profitieren fortan von Echtzeit-Daten der Bahn

Two red trains are captured in motion on adjacent tracks, with a blurred effect that emphasizes their speed. The platform to the left is partially visible, showing empty space and overhead lights. The scene is set during twilight, with the sky transitioning to evening.

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Germany

Die Deutsche Bahn AG (DB) hat erstmals Verträge mit Mobilitätsplattformen abgeschlossen, die ihnen Zugang zu Echtzeit-Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs gewähren, einschließlich Verspätungen, Zugausfällen und aktuellen Gleisinformationen. Damit kommt die DB einer zentralen Vorgabe des Bundeskartellamts (BKartA) nach, welche vor dem Hintergrund der vergangenes Jahr ergangenen Missbrauchsentscheidung gegen die DB aufgestellt wurden.

In einer ähnliche Verpflichtung zur Datenweitergabe, die sich ohnehin aus der neuen EU-Fahrgastrechteverordnung auch für die DB seit Juni 2023 ergibt, sah das BKartA keine ausreichende Lösung des kartellrechtlichen Problems: Insbesondere bleiben Aspekte der kommerziellen und technischen Umsetzung unklar. Das BKartA hat daher in seiner Entscheidung zusätzliche kartellrechtliche Rahmenbedingungen festgelegt, um den Verstoß vollständig abzustellen. Mit der Bereitstellung von Prognosedaten hat die DB die Verfügung des BKartA nun weitgehend umgesetzt.

„Unser Vorgehen gegen die Deutsche Bahn erwirkt echte Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste in Deutschland", konstatiert der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt. "Wir haben nicht nur deren Vertragsrechte gegenüber der DB verbessert, sondern dafür gesorgt, dass Mobilitätsplattformen von nun an Reisende während der Fahrt über aktuelle Verspätungen oder Zugausfälle informieren, alternative Reiserouten empfehlen oder sogar Anpassungen von Reiseverläufen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln vorschlagen können. Angesichts der häufigen Verspätungen und Ausfälle im Zugverkehr ist der Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch solche Services besonders hoch. Die Geschäftsmodelle können ohne die Weitergabe der Echtzeitdaten durch die marktbeherrschende Deutsche Bahn nicht ordentlich funktionieren", heißt es weiter in der aktuellen Pressemitteilung des BKartA.

Hintergrund

In den Online-Portalen und Apps von Mobilitätsplattformen können Nutzer verschiedene Verkehrsmittel vergleichen und als intermodale Reiseketten kombinieren, also mehrere Verkehrsmittel zusammen aus einer Hand buchen. Diese digitalen Lösungen helfen, öffentliche und private Verkehrsangebote besser zu verknüpfen, indem sie beispielsweise Bahnfahrten mit Flügen, Fernbussen oder Carsharing-Diensten verbinden.

Das BKartA stellte im Juni 2023 fest, dass die DB ihre Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbraucht und forderte Änderungen bestimmter Verhaltensweisen und Vertragsklauseln. Die DB legte daraufhin Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf ein und beantragte Eilrechtsschutz. Das Gericht wies diesen Eilantrag im März 2024 weitgehend ab, das Hauptsacheverfahren ist weiterhin anhängig.

Die DB hat bereits zuvor andere vom BKartA kritisierte Wettbewerbsbeschränkungen in Verträgen mit Mobilitätsplattformen aufgehoben. So enthalten beispielsweise Neuverträge keine Werbeverbote mehr, Plattformen können Rabatte auf Fahrkarten anbieten und erhalten Provisionen für die Vermittlung und Abwicklung von Buchungen. Das BKartA legte darüber hinaus einen Mindestkostenmaßstab für Vergütungen fest, an dem das OLG Düsseldorf im Eilverfahren jedoch Zweifel äußerte und dessen Vollziehbarkeit bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens aussetzte.

Weiteführende Links

Bundeskartellamt, aktuelle Pressemitteilung (15.08.2024)
Bundeskartellamt, Pressemitteilung zur Entscheidung des OLG Düsseldorf (11.03.2024)
Bundeskartellamt, Pressmitteilung zur zugrundeliegenden Entscheidung über Missbrauch von Marktmacht der DB (28.06.2023)

Spezialgebiete

Kartellrecht