Arbeitsrechtlicher Fokus
Immer weitergehende gesetzliche Vorgaben (z. B. Nachweisgesetz, Hinweisgeberschutz, Verschärfung des Arbeitnehmerdatenschutzes durch die DSGVO, Einführung des Mindestlohns, Erschwerung des Fremdpersonaleinsatzes durch die Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes) machen zudem eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung der bereits vorhandenen Compliance-Struktur erforderlich.
Unsere arbeitsrechtliche Beratung zielt deshalb darauf ab, eine solche Compliance-Struktur richtig und umfassend zu implementieren, um Verstößen und nachfolgenden Ermittlungsmaßnahmen gezielt vorzubeugen.
Auch wenn es nicht möglich ist, durch eine derartige Struktur jeden Verstoß zu vermeiden, kann durch die richtige Umsetzung zumindest das Haftungsrisiko sowohl für das Unternehmen als auch die handelnden Personen deutlich reduziert werden.
Bei festgestellten Verstößen ist es zudem wichtig, dass das Unternehmen den Sachverhalt umfassend und vollständig aufklärt, um sich dann rechtwirksam von den handelnden Personen trennen und ggf. auch Haftungsansprüche gegen sie durchsetzen zu können.
Vorgehensweise und Leistungsspektrum
Vorgehensweise
Prävention ist das oberste Gebot. Wir analysieren mit Ihnen zusammen die Risikobereiche in Ihrem Unternehmen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, um eine Compliance-Struktur neu zu entwickeln oder eine bereits vorhandene Compliance-Struktur anzupassen und diese dann auch rechtswirksam zu implementieren.
Bei Verstößen begleiten wir Sie bei der Aufklärung des Sachverhaltes unter Beachtung der arbeitsrechtlichen Vorgaben und beraten Sie hinsichtlich der möglichen Sanktionen der handelnden Personen (z. B. Kündigung, Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen).
Leistungsspektrum
Wir begleiten Sie umfassend bei der Implementierung einer wirksamen Compliance-Struktur und nehmen Ihre Interessen bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen wahr.
Dies beinhaltet insbesondere:
- Bedarfsanalyse im Hinblick auf die konkreten arbeitsrechtlichen Problemfelder in Ihrem Unternehmen
- Entwurf entsprechender Verhaltensrichtlinien für Ihre Arbeitnehmer (z. B. Code of Conduct, Whistleblowing-Hotline, Pre-Employment-Checks)
- Verhandlungen mit Betriebs- oder Personalräten über die Einführung von mitbestimmungspflichtigen Compliance-Strukturen
- Mitarbeiterschulungen
- Durchführung von Interviews mit handelnden Personen bei Verstößen
- Beratung und Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden und in gerichtlichen Verfahren (insbesondere Kündigungsschutzverfahren und Schadensersatzprozesse)