Real Estate – Fundamente des Erfolgs
Die einzuhaltenden Compliance-Regeln im Bereich Real Estate sind in hohem Maße von den mietvertraglichen Vereinbarungen, der Investment- und ggf. Vertriebsstruktur, den operativen Vorgängen vor Ort und der Lage der Immobilie abhängig.
Daraus resultiert eine Vielfalt an unterschiedlichsten Regelungen und Vorgaben, die die Etablierung eines Real-Estate-Compliance-Management-Systems nicht nur sinnvoll, sondern unabdingbar macht.
Beispiele für Real-Estate-Risiken
- Transparenz- und Geldwäschevorschriften
- Korruption und Bestechung
- Landesrecht
- Genehmigungen
- Regularien (Brandschutz, Sicherheit etc.)
- Insolvenzen
Vorgehensweise und Leistungsspektrum
Vorgehensweise
Bereits bei der Prüfung des Ankaufs einer Liegenschaft gilt es, die Eigentumsgesellschaft und deren Beteiligungsstruktur so zu gestalten, dass alle Transparenz- und Geldwäschevorschriften eingehalten werden. In der Transaktionsgestaltung muss man dabei nicht nur die eigenen Compliance-Vorschriften berücksichtigen, sondern auch jene Dritter: Auch Dienstleister, Mieter und Finanzierer haben Compliance-Vorschriften einzuhalten und verursachen den anderen Beteiligten erhebliche Probleme, wenn sie dagegen verstoßen.
Leistungsspektrum
Wir helfen Ihnen, sowohl bei der Ankaufs- oder Finanzierungsprüfung als auch bei der Gestaltung von Miet- und Bauverträgen, Vorsorgemaßnahmen zu treffen gegen
- unzulässige Preisabsprachen Ihres Vertragspartners mit Dritten;
- unzulässige Vorteilsgewährung an Ihre Angestellten und Dienstleister durch den Vertragspartner;
- Schwarzarbeit, Mindestlohngesetz-, Arbeitnehmerentsendegesetz- und SGB-IV-Verstöße;
- Korruption, Untreue und Betrug;
- unzulässigen Umgang mit Mietsicherheiten.
Investoren beraten wir zu Compliance-Risiken aus den Bereichen Umwelt, Bauordnung, Bauplanungsrecht und Mietrecht, die häufig erst in ihrer Wechselwirkung zueinander in ihrer ganzen Tragweite beurteilt werden können. Ausländische Ultimate Beneficial Owners unterstützen wir bei der Erfüllung Ihrer Pflichten gegenüber dem Transparenzregister, bei der Zusammenstellung von AML-Prüfungsunterlagen für Vertragspartner und bei der Identifikation und Einhaltung relevanter deutscher Rechtsvorschriften.