Wichtige Neuigkeiten zu ESG- Entwicklungen: Was Unternehmen und Investoren wissen müssen
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Wichtige Neuigkeiten zu ESG- Entwicklungen: Was Unternehmen und Investoren wissen müssen

A double exposure image showing a person in a suit with an extended hand, overlaid with wind turbines in the background. The person appears to be holding a bright light, symbolizing renewable energy and sustainability.

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In den letzten Monaten hat sich das Feld der Nachhaltigkeit und des ESG-Managements (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) stark weiterentwickelt. Diese Veränderungen betreffen sowohl Unternehmen als auch Investoren und machen es erforderlich, dass alle Beteiligten auf dem neuesten Stand bleiben.

In diesem Newsletter möchten wir Ihnen die wichtigsten Neuerungen und Trends im Bereich ESG vorstellen, die für Ihr Unternehmen und Ihre Investitionen relevant sein könnten.

1.    EU Green Deal – Klimaneutral bis 2050

Der Green Deal legt dabei den Grundstein für ein innovatives Zusammenspiel von Klimaschutz, wirtschaftlichem Wachstum und Wettbewerb. Durch die Reduzierung von Emissionen, den Ausbau erneuerbarer Energien und den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen in einer kreislauforientierten Wirtschaft werden alle Wirtschaftssektoren nachhaltig beeinflusst. Erste Berechnungen zeigen, dass auf dem Weg zur Klimaneutralität doppelt so viele neue Arbeitsplätze entstehen könnten, wie wegfallen. Damit könnte der EU Green Deal einen sozial zukunftsorientierten Wandel ermöglichen.
Der Green Deal der EU wird weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Wirtschaftssektoren haben, darunter:

  • Landwirtschaft
  • Energiewirtschaft
  • Industriesektor
  • Verkehrssektor
  • Investitionen & Finanzen
  • Innovation, Forschung & Entwicklung

Europa soll bis 2050 klimaneutral werden, und bereits bis 2030 soll durch das EU-Maßnahmenpaket "Fit for 55" der Ausstoß von Treibhausgasen um 55 Prozent reduziert werden.

2.    Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Seit dem Inkrafttreten der EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat sich der Umfang der Berichtspflichten erheblich erweitert. Die CSRD löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Die Berichterstattungspflicht wird stufenweise eingeführt. Ab 2024 sind zunächst jene Unternehmen betroffen, die bereits unter die NFRD fielen, darunter große börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden im jährlichen Durchschnitt. Bis 2026 wird die Berichtspflicht schrittweise auf große Kapitalgesellschaften, Banken, Versicherungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ausgeweitet. Diese Erweiterung stellt sicher, dass Nachhaltigkeitsberichte in Zukunft ein zentraler Bestandteil der Unternehmensberichterstattung werden.

Um die Vergleichbarkeit der Berichte zu verbessern und mehr Transparenz zu gewährleisten, spielt die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) eine zentrale Rolle. Diese Organisation entwickelt verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die unter anderem detaillierte Angaben zu Geschäftsmodellen, Strategien, Zielen und Fortschritten vorschreiben. Durch diese Standards wird ein einheitlicher Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen klarer zu bewerten und miteinander zu vergleichen.

3.    Nachhaltig investieren? EU- Taxonomie - VO

Die EU-Taxonomie Verordnung ist ein umfassendes Klassifizierungssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten danach bewertet, wie stark sie zur Erreichung von Umweltzielen beitragen. Ziel ist es, Klarheit darüber zu schaffen, welche Investitionen wirklich nachhaltig sind, um so den Übergang zu einer klimafreundlicheren und ressourcenschonenden Wirtschaft zu unterstützen. Die Verordnung verfolgt 6 Klimaziele (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasserressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Reduktion von Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme). Um als nachhaltig klassifiziert zu werden, muss eine wirtschaftliche Aktivität einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem dieser Ziele leisten, ohne gleichzeitig die anderen Ziele zu beeinträchtigen.

Die EU-Taxonomie-Verordnung hat eine bedeutende Rolle für Unternehmen, insbesondere am Kapitalmarkt: Sie dient als Referenzrahmen sowohl für Investoren als auch für Unternehmen. Durch die eindeutigen Kriterien und präzisen Messgrößen der Verordnung können Investoren erkennen, ob ein Unternehmen nachhaltig wirtschaftet oder nicht. Das Ziel ist es, Kapital gezielt in nachhaltige Unternehmen und Technologien zu lenken. Die Verordnung ist eng mit dem EU Green Deal verknüpft und soll dazu beitragen, die darin festgelegten Ziele zu erreichen.

4.    EU – Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD)     Welche Verantwortung trifft mein Unternehmen?

Ziel der Richtlinie ist es, Menschenrechte und Umweltstandards entlang globaler Lieferketten zu stärken und Verstöße effektiv zu verhindern. Unternehmen werden künftig verpflichtet, umfassende Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu implementieren und sicherzustellen, sodass alle Geschäftspartner entlang der Lieferkette diese Standards einhalten.

Das EU-Lieferkettengesetz betrifft zunächst große Unternehmen und wird aber bis in das Jahr 2029 auf weitere Unternehmen erweitert.

Die Übergangszeiträume im Überblick:

  • Ab 26.7.2027 gilt die Richtlinie für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden EUR Umsatz,
  • Ab 26.7.2028 verringern sich die Schwellenwerte auf 3.000 Beschäftigte und 900 Millionen EUR Umsatz,
  • Ab 26.7.2029 verringern sich die Schwellenwerte auf 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen EUR Umsatz. 

Diese Unternehmen sind verpflichtet, Risiken in ihren Lieferketten systematisch zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zu ergreifen, um potenzielle Verstöße zu vermeiden. Dazu zählen regelmäßige Risikoanalysen, die Einrichtung von Beschwerdemechanismen sowie die Berichterstattung über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

Verstöße gegen das EU-Lieferkettengesetz können erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Geldstrafen können bis zu acht Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Unternehmen sollten daher die Anforderungen des Gesetzes ernst nehmen und frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um Compliance sicherzustellen.

4.1    Anti-Greenwashing- Richtlinie

Mit der Anti-Greenwashing-Richtlinie sorgt der Gesetzgeber zukünftig dafür, dass Unternehmen ihre Umweltbehauptungen strenger überprüfen müssen. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“ oder „öko“ werden oft verwendet, ohne dass sie durch Fakten belegt sind. Die Richtlinie stellt sicher, dass solche Aussagen nicht irreführend sind. Dadurch werden Verbraucher:innen besser geschützt und können verantwortungsvollere Kaufentscheidungen, basierend auf richtigen Informationen, treffen.

Die wichtigsten Regelungen der Anti-Greenwashing Richtlinie im Überblick: 

  • Vage Umweltaussagen: Allgemeine Aussagen zur Umweltfreundlichkeit, die sich nicht auf spezifische und anerkannte Umweltleistungen stützen, können irreführend sein. 
  • Labels und Gütesiegel: Verwenden Sie nur solche Labels oder Gütesiegel, die auf anerkannten Zertifizierungssystemen basieren oder von unabhängigen Behörden geprüft wurden.
  • Emissionsausgleich und Produktclaims: Aussagen, die sich auf "neutrale", "reduzierte" oder "positive" Umweltauswirkungen beziehen, sollten nicht allein auf Emissionsausgleichsregelungen beruhen.

5.    Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? Unsere Empfehlungen: 

Die Bedeutung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) nimmt in der Unternehmenswelt stetig zu. Immer mehr Unternehmen erkennen, dass die Integration von ESG-Prinzipien nicht nur ein ethisches Gebot, sondern auch ein wichtiger Wettbewerbsfaktor ist. Doch wie können Unternehmen ESG in ihre Geschäftsstrategie integrieren?

Die Berücksichtigung von ESG-Kriterien bietet vielfältige Vorteile: Sie stärkt das Vertrauen der Stakeholder, reduziert Risiken und fördert langfristig nachhaltiges Wachstum. ESG ist dabei weit mehr als nur ein Trend – es ist eine Notwendigkeit, um den Herausforderungen der modernen Welt gerecht zu werden und gleichzeitig neue Chancen zu nutzen.

Die steigenden Anforderungen an Unternehmen, verantwortungsbewusst und nachhaltig zu handeln, bieten auch Chancen. Unternehmen, die ESG erfolgreich umsetzen, können nicht nur ihre Reputation stärken, sondern auch die Loyalität ihrer Kund:innen und Mitarbeiter:innen erhöhen.

Wir unterstützen Sie gerne bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Implementierung Ihrer ESG-Strategie