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Wie immer dreht sich der Streit darum, ob die Inkasso-Registrierung dieses Geschäftsmodell deckt. Inkassounternehmen haben sowohl bei der Gestaltung ihrer Vergütungsmodelle als auch bei der Ansprache potentieller Kunden größere Spielräume als Rechtsanwälte und sind damit attraktiv, wenn es um die Akquise von Kunden geht.
Das Geschäftsmodell der Schadensregulierung bleibt als Forderungsdurchsetzung im Kernbereich von Inkasso – sagt das Amtsgericht Coburg. Das Gericht stützt sich weitgehend auf die wenigermiete.de-Entscheidung und betont die nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofes gebotene weite Auslegung der Inkassoerlaubnis. Auch im Rahmen der Einziehung von Haftpflichtpflichtversicherungsschäden sei eine umfassende rechtliche Forderungsprüfung und substantiellen Beratung von Kunden über den Forderungsbestand zulässig. Die Abtretung des Vergütungsanspruchs sei daher nicht zu beanstanden.
Das Urteil interpretiert die Vorgaben des Bundesgerichtshofes konsequent. Es wirft zugleich aber ein Schlaglicht auf die Rechtsunsicherheiten, welche die Entscheidung hinterlassen hat. Mit dem Gesetz zum "Legal Tech Inkasso" vom Juni 2021, das im Oktober in Kraft tritt, sind einige wichtige Lücken, die der BGH gelassen hat, geschlossen worden. Das Urteil des Amtsgerichts Coburg nimmt insofern die künftige Rechtslage vorweg, in einer Entscheidung zur alten Rechtslage.
Das Urteil ist hier bei VINQO veröffentlicht.