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Inhalt der Sektorenuntersuchung
Die im Rahmen der Untersuchung befragten Unternehmen sollen mitunter angeben, welche Art von persönlichen Daten mithilfe der intelligenten Haushaltsgeräte gesammelt und wie diese im Anschluss genutzt werden. Die Unternehmen sollen auch erläutern, wie sie mithilfe der Daten Geld verdienen.
Zudem möchte die Kommission in Erfahrung bringen, wie es im Einzelnen möglich ist, dass Geräte unterschiedlicher Hersteller miteinander kompatibel sind und in welchem Maße die Unternehmen hierfür miteinander kommunizieren.
Die befragten Unternehmen sollen ebenfalls angeben, auf welche Hindernisse sie bei der Markteinführung von neuen Produkten stoßen, insbesondere im Hinblick auf geistiges Eigentum, (In-) Kompatibilität ihrer Produkte mit denen anderer Hersteller sowie der Verfügbarkeit von Daten.
Ziel der Sektorenuntersuchung
Die Kommission beabsichtigt mithilfe der Untersuchung mögliche Wettbewerbsprobleme im verbraucherbezogenen Internet der Dinge festzustellen und so rechtzeitig reagieren zu können, um den Wettbewerb in diesem Bereich sicherzustellen. Für den Fall, dass Wettbewerbsverstöße identifiziert werden, sollen Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der EU-Vorschriften eingeleitet werden.
Hintergrund
Hintergrund der Untersuchung ist die von der Europäischen Kommission aufgeworfene Frage, ob die zunehmende Nutzung von Geräten des Internets der Dinge, vor allem aber von Sprachassistenten wie Amazons Alexa oder Apples Siri mit dem Risiko einhergeht, dass die Hersteller dieser Produkte sich zu "Gatekeepern", also Torwächtern für digitale Dienstleistungen entwickeln. Als solche werden Unternehmen bezeichnet, die eine Schlüsselposition innehaben, mit der sie den Zugang anderer Marktteilnehmer zu Ressourcen, wie wettbewerbsrelevanten Daten, wesentlich beeinflussen können.
Die Kommission befürchtet außerdem, dass Unternehmen ihre Stellung dazu missbrauchen könnten, konzerneigene Angebote zu bevorzugen: So könnte ein Sprachassistent dem Nutzer vorrangig Dienstleistungen wie Musik- oder Film-Streamingdienste des eigenen Mutterkonzerns anbieten. Auch Praktiken im Zusammenhang mit der Verwendung herstellereigener Standards zulasten schwächerer Wettbewerber könnten eine solche Selbstbevorzugung darstellen.
Kommentar
Die Sektoruntersuchung stellt einen weiteren wichtigen Baustein im Rahmen der Digitalstrategie der Kommission dar. Sie bietet der Kommission dabei die Möglichkeit, sowohl die Wettbewerbsfähigkeit des jeweiligen Marktes zu überprüfen, als auch potenzielle Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht aufzudecken. Bereits in der Vergangenheit dienten Sektoruntersuchungen der Kommission dazu, sowohl Verfahren gegen einzelne Unternehmen einzuleiten als auch regulatorisch tätig zu werden. Erste Ergebnisse sollen im Frühjahr 2021 veröffentlicht werden.
Eine sorgfältige Beantwortung der Fragebögen ist angeraten. Nach Artikel 23 der Verordnung Nr. 1/2003 kann die Kommission gegen Unternehmen, die auf dieses Auskunftsverlangen hin unrichtige oder irreführende Antworten erteilen, Sanktionen verhängen.
Links
Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 16. 07.2020
Stellungnahme der EU-Wettbewerbskommissarin
Beschluss der Kommission vom 16.07.2020 zur Einleitung einer Untersuchung