BaFin mit Weitblick: Strategische Ziele bis 2029 setzen neue Maßstäbe für die Finanzaufsicht
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Insight

BaFin mit Weitblick: Strategische Ziele bis 2029 setzen neue Maßstäbe für die Finanzaufsicht

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Am 26. Juni 2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihre strategischen Ziele für die Jahre 2026 bis 2029 veröffentlicht. Mit dem neuen Zielbild will die BaFin ihre Rolle als vorausschauende, risikoorientierte und effektive Aufsichtsbehörde weiter schärfen.

Im Zentrum stehen zehn gleichrangige Ziele, die sowohl die Stabilität des Finanzsystems als auch den Schutz von Verbraucher:innen und Märkten stärken sollen. Sie reichen von der Digitalisierung der Aufsicht über Nachhaltigkeit und Geldwäscheprävention bis hin zur Umsetzung europäischer Regulierungsinitiativen.

Nach einem kompakten Überblick über die neuen Ziele (hierzu unter 1.) folgt ein Rückblick auf die Zielperiode 2022-2025 und eine Einordnung, welche Ziele sich fortsetzen und welche sich verändern (hierzu unter 2.). Anschließend wird eine Zwischenbilanz gezogen: Welche Fortschritte die BaFin bislang erzielt hat – und wo weiterhin Herausforderungen bestehen (hierzu unter 3.). Den Abschluss bilden ein Fazit und Handlungsempfehlungen für Finanzinstitute (hierzu unter 4.).

1. Die zehn strategischen Ziele für 2026-2029 im Überblick

Die strategischen Ziele der BaFin sind breit gefächert – von Digitalisierung über Nachhaltigkeit bis hin zu Krisenfestigkeit.

Ein Fokus liegt auch auf Compliance und Geldwäscheprävention, der in einem eigenen Ziel verankert ist.

Die zehn Ziele im Überblick:

  1. Stabilität und Sicherheit des Finanzsystems: Die BaFin will Risiken frühzeitig erkennen und die Widerstandsfähigkeit beaufsichtigter Institute gegenüber Stressszenarien stärken.
  2. Operative Resilienz: Cyberrisiken, IT-Auslagerungen und operationale Risiken rücken stärker in den Fokus der Aufsicht.
  3. Früherkennung von Problemunternehmen: Die BaFin will Institute mit erhöhtem Risiko frühzeitig identifizieren und konsequent handeln.
  4. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Die Aufsicht über die Einhaltung von AML/CFT-Vorgaben wird intensiviert – auch im Hinblick auf die künftige europäische Geldwäscheaufsicht unter der AMLA. Die BaFin plant, ihre Rolle in der europäischen AML-Aufsicht aktiv mitzugestalten.
  5. Kollektiver Verbraucherschutz: Verbraucher:innen sollen besser informiert und vor unseriösen Anbietern geschützt werden. Die BaFin setzt auf präventive Maßnahmen und Marktüberwachung.
  6. Nachhaltigkeit in der Finanzaufsicht: ESG-Risiken sollen systematisch in die Aufsicht integriert werden. Ziel ist es, die Transformation der Realwirtschaft zu unterstützen, ohne die Finanzstabilität zu gefährden.
  7. Digitalisierung und Innovation: Die BaFin will technologische Entwicklungen besser verstehen und Innovationen fördern, ohne die Aufsichtsfunktion zu vernachlässigen.
  8. Datenbasierte Aufsicht: Der Ausbau analytischer Fähigkeiten und der Einsatz moderner Technologien sollen die Effizienz und Qualität der Aufsicht verbessern.
  9. Effektive Marktaufsicht: Marktmissbrauch und unfaire Praktiken sollen konsequent verfolgt werden – auch durch den Einsatz neuer Überwachungstechnologien.
  10. Krisenfestigkeit der BaFin selbst: Die Behörde will ihre internen Strukturen und Prozesse weiterentwickeln, um auch in Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben.
     

2. Rückblick: Ziele 2022-2025 – Kontinuität und Neuerungen

Bereits im Jahr 2022 hatte die BaFin ein strategisches Zielbild mit zehn strategischen Zielen veröffentlicht. Die damaligen Schwerpunkte lauteten:

  1. Stärkung der Resilienz des Finanzsystems
  2. Operative Resilienz
  3. Digitalisierung der Aufsicht
  4. Kollektiver Verbraucherschutz
  5. Nachhaltigkeit
  6. Effektive Marktaufsicht
  7. Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  8. Stärkung der eigenen Leistungsfähigkeit
  9. Datenbasierte Aufsicht (erste Ansätze)
  10. Stärkung der europäischen und internationalen Zusammenarbeit

Viele dieser Themen finden sich auch im neuen Zielbild wieder – teils in aktualisierter, teils in erweiterter Form:

Thema

2022-2025

2026-2029 (neu/weiterentwickelt)

Resilienz

Finanzstabilität, operative Resilienz

Krisenfestigkeit

Digitalisierung

Digitalisierung der Aufsicht

Datenbasierte Aufsicht, Innovation, KI

Verbraucherschutz

Kollektiver Schutz

Verstärkte Marktüberwachung, Frühwarnsysteme

Nachhaltigkeit

ESG-Risiken erkennen

ESG-Risiken systematisch integrieren

Marktaufsicht

Bekämpfung von Marktmissbrauch

Verstärkte Überwachung, neue Technologien

Leistungsfähigkeit der BaFin

Interne Weiterentwicklung

Krisenfestigkeit, lernende Organisation

Geldwäscheprävention

Eigenständig enthalten

Ausbau und stärkere europäische Einbindung (AMLA)

Datenbasierte Aufsicht

Erste Ansätze

Ausbau analytischer Fähigkeiten, moderne Technologien

Internationale Zusammenarbeit

Stärkung europäischer/internationaler Kooperation

Stärkere Mitgestaltung auf EU-Ebene (z. B. AMLA, digitale Finanzmärkte)

Innovation

Teilaspekt Digitalisierung

Eigenständiger Fokus auf Innovation, neue Technologien

Bemerkenswert ist insbesondere, dass die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung nun noch stärker mit der europäischen Perspektive verzahnt wird – etwa durch die aktive Mitgestaltung im Rahmen der künftigen AMLA.

3. Zwischenbilanz: Was wurde erreicht – und was bleibt herausfordernd?

Die strategischen Ziele der BaFin für die Jahre 2022 bis 2025 haben die Aufsichtspraxis nachhaltig geprägt.

Ein Blick in die Jahresberichte 2022, 2023 und 2024 zeigt, wie sich die Zielsetzungen konkret in Maßnahmen und Entwicklungen niedergeschlagen haben – und welche Herausforderungen bestehen blieben. Zugleich lassen sich aus Sicht beaufsichtigter Institute wichtige Beobachtungen ableiten, die für die Umsetzungspraxis relevant sind.

a. Digitalisierung und datenbasierte Aufsicht: Fortschritte mit Ansage

Die BaFin hat in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen in die Digitalisierung ihrer Aufsicht getätigt. Bereits 2022 wurde der Ausbau automatisierter Analysen und KI-gestützter Prüfverfahren als strategisches Ziel genannt (BaFin, Jahresbericht 2022, S. 22). 2024 wurde dies weiter konkretisiert: "Die BaFin nutzt maschinelles Lernen zur Mustererkennung in großen Datenmengen" – etwa zur Früherkennung von Risiken (BaFin, Jahresbericht 2024, S. 25).

Für Institute bedeutet das: Die Anforderungen an Datenqualität, Reporting und technische Infrastruktur steigen kontinuierlich – insbesondere im Kontext der bereits geltenden EU-Verordnung DORA (Digital Operational Resilience Act), die seit Januar 2025 verbindlich anzuwenden ist.

b. Nachhaltigkeit und ESG: Vom Prinzip zur Prüfungspraxis

Nachhaltigkeit ist längst kein Randthema mehr. Die BaFin hat ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) schrittweise in ihre Aufsicht integriert – zunächst durch Orientierungshilfen (2022), dann durch konkrete Prüfansätze (2023) und zuletzt im Kontext der CSRD-Vorbereitung (2024). ESG-Risiken werden zunehmend als Querschnittsthema verstanden, das auch IT-Auslagerungen, Kreditvergabe und Governance betrifft (BaFin, Jahresbericht 2023, S. 18).

Für Compliance-Funktionen stellt sich die Herausforderung, ESG nicht nur als Reportingpflicht, sondern als aufsichtsrelevantes Risiko zu operationalisieren – mit entsprechenden Auswirkungen auf Risikomanagement, Offenlegung und interne Kontrollsysteme.

c. Geldwäscheprävention: Vom strategischen Ziel zur stärkeren europäischen Einbindung

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung war bereits im Zielbild 2022–2025 ein eigenständiges strategisches Ziel und wurde in den Folgejahren weiter gestärkt.

Die Jahresberichte 2023 und 2024 dokumentieren eine deutliche Intensivierung der Maßnahmen, etwa gegen Hawala-Banking, Krypto-Automaten und unerlaubte Finanzdienstleistungen (BaFin, Jahresbericht 2024, S. 28).

Zudem wurde 2024 eine erhöhte Zahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Kreditinstitute wegen unzureichender geldwäscherechtlicher Vorkehrungen verzeichnet – verbunden mit deutlich gestiegenen Bußgeldern (BaFin, Jahresbericht 2024, S. 28 f.).

Für Institute bedeutet das: Die aufsichtliche Erwartungshaltung an AML-Compliance steigt weiter – insbesondere im Hinblick auf Governance, Monitoring-Systeme und die Vorbereitung auf die künftige europäische Geldwäschebehörde AMLA (Anti-Money Laundering Authority).

d. Europäische Regulierung: Neue Anforderungen durch DORA, MiCA und das EU-Geldwäschepaket

Die BaFin hat sich in den letzten Jahren intensiv auf die Umsetzung europäischer Regulierungsinitiativen vorbereitet. Dazu zählen:

  • DORA (Digital Operational Resilience Act): Anforderungen an digitale Resilienz, IKT-Risikomanagement und Meldepflichten – seit Januar 2025 in Kraft.
  • MiCA (Markets in Crypto-Assets Regulation): Regelt seit Juni 2024 die Zulassung und Beaufsichtigung von Krypto-Dienstleistern.
  • EU-Geldwäschepaket: Umfasst u. a. die neue AML-Verordnung, eine überarbeitete Geldwäscherichtlinie und die Einrichtung der AMLA (Anti-Money Laundering Authority) mit Sitz in Frankfurt (ab 1. Juli 2025).

Diese Entwicklungen führen zu einer zunehmenden Verzahnung nationaler und europäischer Aufsicht – mit unmittelbaren Auswirkungen auf Compliance, IT, Governance und Produktgestaltung. Die BaFin positioniert sich dabei als aktive Mitgestalterin der europäischen Aufsichtsinfrastruktur.

Eine detaillierte Analyse der Regelungen des EU-Geldwäschepakets – einschließlich der Rolle der AMLA, der neuen EU-Geldwäscherichtlinie und der AML-Verordnung – bietet unser Insight  "Das EU-Geldwäschepaket: Strengere Aufsicht und neue Pflichten für Finanzinstitute" von Magnus Hamsch vom 20. Februar 2025.

4. Fazit und Handlungsempfehlung

Die strategischen Ziele der BaFin für die Jahre 2026 bis 2029 markieren eine konsequente Weiterentwicklung der bisherigen Aufsichtspraxis. Themen wie Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Geldwäscheprävention werden nicht nur fortgeführt, sondern in ihrer Bedeutung nochmals gestärkt – etwa durch die stärkere europäische Einbindung im Bereich Geldwäscheprävention (z. B. AMLA) oder durch den Fokus auf operative Resilienz und datenbasierte Aufsicht.

Für Finanzinstitute bedeutet das: Die Anforderungen an Governance, Compliance und Risikomanagement steigen weiter – und zwar nicht nur in der Breite, sondern auch in der Tiefe. Die strategischen Zielbilder der BaFin sind dabei ein verlässlicher Indikator für künftige Prüfungsschwerpunkte und regulatorische Entwicklungen. Wer sie frühzeitig versteht und in die eigene Organisation übersetzt, verschafft sich einen klaren Vorteil.

Wir beraten umfassend in allen Bereichen des Aufsichtsrechts und Geldwäscherechts und vertreten Finanzinstitute gegenüber der BaFin – einschließlich in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Unsere Erfahrung im Umgang mit der Aufsicht, insbesondere bei behördlichen Anfragen, Sonderprüfungen und Verfahren, ermöglicht eine gezielte und praxisnahe Unterstützung. Dabei begleiten wir Institute auch bei der strategischen Ausgestaltung und Weiterentwicklung interner Kontrollsysteme, Governance-Strukturen und der Umsetzung aufsichtsrechtlicher Auslegungshilfen. Wenn es zu einem Ordnungswidrigkeitenverfahren kommt, ist eine ausgewogene Strategie zwischen Kooperation und effektiver Verteidigung entscheidend, um regulatorische Risiken zu minimieren und zugleich die Interessen des Finanzinstituts zu wahren. Mehr zu unserer Expertise finden Sie auf unserer Fokusseite.

Spezialgebiete

Finanzrecht

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