Bußgeldverhängung in Höhe von 611 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung
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Bußgeldverhängung in Höhe von 611 Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung

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Germany

Die französische Wettbewerbsbehörde sanktioniert Hersteller von Haushaltswaren und Händlern. Die Behörde setzt hier mit dem hohen Bußgeld von 611 Mio. Euro ein starkes Signal gegen vertikale Preisabsprachen. Unternehmen sollen damit aufgerufen werden, im Rahmen ihrer Compliance-Überwachung zu prüfen, ob die Mitarbeiter sich hier an die Vorgaben des Kartellrechts halten und nicht etwa UVPs durchsetzen durch Drohungen oder auch Versprechungen von Vorteilen. Der starke Wettbewerbsdruck durch den Online-Handel stellt keine Rechtfertigung dar, so die Behörde.

Hintergrund

Die zehn betroffenen Hersteller und zwei Händler verstießen nach den Feststellungen der Behörde gegen das Kartellrecht. Die Hersteller nahmen illegalen Einfluss auf den Markt, indem sie den Händlern Verkaufspreise vorgaben und deren korrekte Einhaltung überwachten. Für eine effiziente Überwachung seien Abonnements von Internet-Preissuchmaschinen genutzt worden. Für die Preisvorgaben sei insbesondere auf physische Treffen bestanden worden, bei denen auch Druck auf die Händler ausgeübt worden sei. Händler, die sich nicht an die Vorgaben hielten, seien durch die Hersteller sanktioniert worden. Hierbei seien sowohl Lieferverzögerungen als auch -stopps eingesetzt worden. Die Absprache sei erfolgt, um dem Aufschwung des Online-Verkaufs zum Ende der 2000er-Jahre zu begegnen und so die Verkaufspreise künstlich hochzuhalten. Hierzu hätten die Hersteller ab 2009 auch selektive Vertriebssysteme eingeführt. Händlern sei ein "festes Geschäft" vorgeschrieben worden und der Verkauf bestimmter Produkte über das Internet sei verboten worden.

Diese Praktiken lösten 2013 und 2014 Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen der Behörde aus. Im Jahr 2015 wurde dann ein Kronzeugenantrag der BSH-Gruppe gestellt. Ein Teil des Sachverhaltes im Zusammenhang mit horizontalen Kartellpraktiken wurde 2016 abgetrennt und führte zu der im Dezember 2018 ergangen Bußgeldentscheidung. Gegenstand der heutigen Entscheidung sind 12 separate Vertriebsvereinbarungen.

Entscheidung

Die Behörde verhängt nun eine Strafe von insgesamt 611 Mio. Euro wegen der Teilnahme an vertikalen Praktiken zur Festsetzung des Verkaufspreises.

Das Vorgehen sei besonders schwerwiegend, da die Praktiken institutionalisiert gewesen seien und einen Großteil der auf dem Markt tätigen Akteure betroffen hätten. Auch werde der besonders schwerwiegende wettbewerbswidrige Charakter an der umfangreichen Geheimhaltung und Verwendung von Geheimsprache deutlich. 

Die Unternehmen, die an den heute sanktionierten Praktiken beteiligt waren, sind nach Feststellung der Behörde BSH, Candy Hoover, Eberhardt, Electrolux, Whirlpool, LG, Miele, SEB, Smeg, Whirlpool sowie die Einzelhandelsketten Boulanger und Darty. Zehn der Akteure haben einer Verfahrensbeendigung durch Vergleich zugestimmt. Neben der finanziellen Sanktionierung wurden die Unternehmen von der Behörde auch angewiesen, eine Zusammenfassung der heutigen Entscheidung in zwei der führenden französischen Zeitungen zu veröffentlichen.

Darty und Boulanger wurden zur Zahlung von 109 Millionen Euro bzw. 84,4 Millionen Euro verurteilt. Die Behörde führte hierzu aus, dass die großen Ketten Boulanger und Darty die Macht gehabt hätten, das Vorgehen zu beenden. Darty und Boulanger setzten nicht nur die Preisvorgaben um und konnten so ihre Gewinnspannen wahren, sondern hätten auch eine echte Kontrolle über die anderen Händler ausgeübt und zögerten nicht, bei den Herstellern diejenigen zu benennen, die sich nicht an die Preisempfehlungen hielten. 

SEB erhielt die höchste Strafe, die sich auf 189,5 Millionen Euro beläuft. SEB kündigt in einer Stellungnahme an, gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen.

Links

Entscheidung vom 05.12.2018: L'Autorité sanctionne six fabricants d'électroménager, parmi les plus importants du secteur, à hauteur de 189 M€ pour s'être, notamment, concertés sur des hausses de prix | Autorité de la concurrence

Entscheidung vom 19.12.2024: L’Autorité prononce une sanction de 611 millions d’euros à l’encontre de 10 fabricants et de 2 distributeurs de produits électroménagers pour avoir pris part à des pratiques verticales de fixation du prix de vente | Autorité de la concurrence

Spezialgebiete

Kartellrecht