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Aus Investorensicht dürfte der Exit das zentrale Ziel jeder Venture-Capital-Investition sein. Er markiert den Moment, in dem Investor:innen ihre Beteiligung veräußern und idealerweise eine attraktive Rendite realisieren.
Doch Exit ist nicht gleich Exit: Die Wahl der richtigen Strategie auf dem Weg dorthin hängt von zahlreichen Faktoren ab – insbesondere Marktumfeld, Unternehmensreife, Investorenstruktur und rechtliche Rahmenbedingungen. In diesem Beitrag beleuchten wir die gängigen Exit-Optionen aus Investorensicht und zeigen auf, welche rechtlichen und strategischen Überlegungen dabei eine Rolle spielen können.
1. Trade Sale – der klassische Unternehmensverkauf
Beim Trade Sale wird das Unternehmen an ein anderes Unternehmen verkauft – häufig einen strategischen Käufer aus der Branche. Für Investor:innen ist dies häufig der schnellste und planbarste Exit.
Vorteile:
- Klare Kaufpreisstruktur (Cash oder Shares)
- Schnelle Abwicklung möglich
- Kein öffentlicher Markt erforderlich
Rechtliche Aspekte:
- Mitverkaufsrechte (Tag-Along) und Mitverkaufspflichten (Drag-Along) müssen sauber geregelt sein, um einen reibungslosen Exit zu ermöglichen.
- Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag (SPA) sind kritisch und sollten wenn möglich auf das Nötigste beschränkt werden, um einen cleanen Exit zu ermöglichen.
- Wettbewerbsverbote und Earn-Out-Regelungen können die Interessenlage zwischen Gründer:innen und Investor:innen beeinflussen.
2. Secondary Sale – Verkauf an andere Investor:innen
Beim Secondary Sale verkaufen bestehende Investor:innen ihre Anteile an neue Kapitalgeber – z. B. Growth Funds oder strategische Investoren.
Vorteile:
- Flexibler Ausstieg einzelner Investor:innen
- Kein Exit des gesamten Unternehmens erforderlich
- Oft schneller und weniger öffentlich als ein IPO
Rechtliche Aspekte:
- Zustimmungserfordernisse der Gesellschaft oder anderer Gesellschafter:innen müssen beachtet werden.
- Informationsrechte und Due Diligence durch den Käufer sind üblich.
- Bewertungsfragen können zu Interessenskonflikten mit verbleibenden Gesellschafter:innen führen.
3. IPO – der Börsengang
Ein Börsengang ist die prestigeträchtigste, aber auch komplexeste Exit-Variante. Er bietet hohe Sichtbarkeit und Liquidität – ist aber nur für wenige Start-ups realistisch. Ein Blick in die jüngere Vergangenheit der IPOs in Deutschland verdeutlicht dies. 2024 war insgesamt kein gutes IPO-Jahr, für 2025 rechnen Branchenexperten allenfalls dem deutschen Energie-Start-up 1Komma5° und dem Berliner Fintech-Unternehmen Raisin IPO-Chancen zu.
Vorteile:
- Zugang zu Kapitalmärkten
- Höhere Bewertung möglich
- Sekundärverkäufe nach Lock-up-Periode
Rechtliche Aspekte:
- Prospektpflichten und Transparenzanforderungen sind hoch – insbesondere bei der BaFin und der Börse.
- Corporate Governance muss börsenkonform ausgestaltet sein.
- Lock-up-Vereinbarungen regeln, wann und wie Investor:innen ihre Anteile veräußern dürfen.
Fazit
Die Wahl der Exit-Strategie ist ein zentraler Bestandteil der Investmentplanung. Investor:innen sollten bereits beim Einstieg auf saubere vertragliche Regelungen achten – insbesondere im Hinblick auf Mitverkaufsrechte, Liquidationspräferenzen und Governance-Strukturen. Eine frühzeitige rechtliche Strukturierung erhöht die Exit-Fähigkeit und schafft Klarheit für alle Beteiligten.
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