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Die Mobilitätsbranche ist ein Hotspot für Innovation – und Start-ups sind dabei oft die Treiber neuer Technologien, von KI-gestützter Fahrzeugdiagnostik bis hin zu datenbasierten Mobilitätsplattformen. Für etablierte OEMs (Original Equipment Manufacturers) bieten Kooperationen mit Start-ups die Chance, Innovationszyklen zu verkürzen und neue Geschäftsmodelle zu erschließen.
Doch rechtlich sind solche Partnerschaften komplex: Unterschiedliche Unternehmenskulturen, asymmetrische Ressourcenverteilung und technologische Schutzbedürfnisse erfordern maßgeschneiderte rechtliche Modelle.
1. Welche Kooperationsformen gibt es?
Die Wahl der richtigen Kooperationsform ist entscheidend für den Erfolg der Zusammenarbeit. In der Praxis haben sich verschiedene Modelle etabliert:
- Strategische Beteiligung: Der OEM beteiligt sich finanziell am Start-up, häufig über eine Corporate-Venture-Einheit
- Projektbasierte Kooperation/Vertrags-Joint Venture: Gemeinsame Entwicklung eines Produkts oder einer Dienstleistung auf vertraglicher Basis
- Joint Venture: Gründung eines gemeinsamen Unternehmens mit klarer Governance-Struktur
- Accelerator-Programme: Unterstützung des Start-ups durch Infrastruktur, Mentoring und Zugang zu Märkten
Jedes Modell bringt unterschiedliche rechtliche Anforderungen mit sich – von gesellschaftsrechtlichen Fragen bis hin zu IP- und Datenschutzthemen.
2. Wie kann man IP und Know-how schützen?
Ein zentrales Thema in jeder Kooperation ist der Schutz geistigen Eigentums. Start-ups verfügen häufig über technologisches Know-how, das nicht oder nur teilweise geschützt ist. OEMs wiederum bringen Entwicklungsressourcen und Marktzugang ein.
Wichtige Regelungspunkte sind:
- Klare Zuweisung von Hintergrund- und Ergebnis-IP-Rechten
- Lizenzmodelle für die Nutzung gemeinsamer Entwicklungen
- Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs) mit ausreichender Reichweite und Laufzeit
- Schutz vor ungewolltem Know-how-Abfluss durch Mitarbeiterwechsel oder Drittbeauftragte
Gerade bei agilen Entwicklungsprozessen ist es wichtig, IP-Fragen nicht nur im Vertrag, sondern auch operativ zu managen.
3. Welche arbeitsrechtlichen und regulatorischen Aspekte gibt es?
Kooperationen werfen auch arbeitsrechtliche Fragen auf – etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Personal oder bei Entsendungen. Hier gilt es, Scheinselbstständigkeit und verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden.
Zudem sind regulatorische Anforderungen zu beachten:
- Datenschutzrechtliche Pflichten bei der Verarbeitung von Testdaten
- Exportkontrollrecht bei internationalem Technologietransfer
- Produkthaftung und Compliance bei gemeinsamen Entwicklungen
Eine frühzeitige Einbindung von Legal, HR und Compliance ist daher unerlässlich.
4. Was gibt es bei Governance und Exit-Regelungen zu beachten?
Gerade bei längerfristigen Kooperationen ist eine klare Governance-Struktur entscheidend. Dazu gehören:
- Entscheidungsprozesse und Eskalationsmechanismen
- Reporting- und Kontrollrechte
- Regelungen zur Beendigung der Kooperation (Exit-Klauseln, Call-/Put-Optionen, IP-Rückfallrechte).
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist das Fehlen eines Exit-Szenarios – mit der Folge, dass gescheiterte Kooperationen in rechtlichen Auseinandersetzungen enden.
Fazit: Rechtssicherheit als Erfolgsfaktor
Kooperationen zwischen OEMs und Start-ups sind ein zentraler Baustein für die Mobilität der Zukunft. Damit sie erfolgreich sind, braucht es nicht nur technologische und kulturelle Offenheit – sondern auch ein tragfähiges rechtliches Fundament. Wer frühzeitig klare Regelungen trifft, schützt Innovationen, minimiert Risiken und schafft Vertrauen.
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