Locations
Das Änderungsgesetz zur 9. GWB Novelle wurde gestern, am 8. Juni 2017, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. Nr. 33, vom 8. Juni 2017, S. 1416). Mit wenigen Ausnahme treten die geänderten Vorschriften mit dem heutigen 9. Juni 2017 in Kraft.
Wir werden Ihnen die Neuregelungen in den nächsten Ausgaben dieses Alerts in der kommenden Woche vorstellen.
Schwerpunkte der Neuregelung
- Kartellschadensersatz: Die Geltendmachung von Schadensersatz nach Kartellrechtsverstößen soll erleichtert werden.
- Fusionskontrolle: Neue Aufgreifschwelle „Wert der Gegenleistung für den Zusammenschluss“.
- Bisherige Haftungslücke: Bußgeldrechtliche Verantwortlichkeit des Rechtsnachfolgers durch Schließung der sog. „Wurst-Lücke“.
Der Text der 9. GWB-Novelle kann hier über die Homepage des Bundesanzeiger Verlages abgerufen werden.