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BGH urteilt für „Energy & Vodka“
Karlsruhe. Die Bezeichnung „Energy & Vodka“ für ein alkoholhaltiges Mischgetränk verstößt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht gegen die Health-Claims-Verordnung.
Karlsruhe. Die Bezeichnung „Energy & Vodka“ für ein alkoholhaltiges Mischgetränk verstößt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht gegen die Health-Claims-Verordnung.
Quelle: Lebensmittel Zeitung vom 17. Oktober 2014
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BGH urteilt für „Energy & Vodka“
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