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Das Bundeskartellamt (BKartA) hat nun auch den Fallbericht veröffentlicht zur Entscheidung vom 21. Juli 2017. Darin hatte das BKartA Bußgelder gegen einen Hersteller und einen Händler ausgerochen wegen vertikaler Preisbindung.
Überblick zum Inhalt
Das BKartA verhängte Bußgelder von rund € 10,9 Mio. gegen den Hersteller Wellensteyn und das Handelsunternehmen Peek & Cloppenburg Düsseldorf (P&C).
Vorwurf: Preisbindung
Kritisiert wurde, dass Wellensteyn die empfohlenen Verkaufspreise in Deutschland durchsetzte, insb. bei Outdoor-Jacken:
• Vereinbarung mit den Händlern, die Preise auch zum Saisonende nicht zu reduzieren
• Zur Durchsetzung wurden Sanktionen angedroht und verhängt, es wurden temporäre Liefersperren
• Bei größeren Kunden wurden im Gegenzug für die Einhaltung der Preise Vorteile wie Warenrücknahmen gewährt
P&C wurde auch ein Bußgeld auferlegt. Denn nach dem Vorwurf hatte P&C Druck auf Wellensteyn ausgeübt, die Einhaltung der Preise bei anderen Anbietern sicherzustellen.
Vorwurf: Verkaufsbeschränkung
Als weiteren Verstoßt betrifft die Entscheidung das Verbot von Wellensteyn gegenüber Kunden, die Produkte über das Internet zu vertreiben.
Praxishinweis
Das BKartA war bereits in den vergangenen Jahren in diesem Bereich sehr aktiv, sowohl gegen vertikale Preisbindung als auch gegen Verkaufsbeschränkungen im Internet. Es hat etwa strenge Maßstäbe angesetzt, wenn Unternehmen UVPs durchgesetzt haben. Zum Ganzen hat das BKartA kürzlich ein Hinweispapier veröffentlicht:
Link zum Hinweispapier Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel
Link zum Client Alert Fieldfisher mit Übersicht zu Entscheidungen des BKartA wegen Preisbindung