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Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 25. Januar 2017 Hinweise zum Preisbindungsverbot herausgegeben. Das Papier richtet sich zwar primär an die Lebensmittelindustrie. Die Vorgaben dürften aber künftig auch in anderen Industrien entsprechend angewendet werden.
Inhalt
Das 35-seitige Papier behandelt die folgenden Themen:
- Vereinbarung von Fest- und Mindestpreisen in Abgrenzung zu Höchstpreisen
- Unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) und welche Maßnahmen (Durchsetzung) in dem Zusammenhang verboten sind
- Mengenmanagement / Aktionsplanung zwischen Herstellern und Händlern, sowie unter welchen Umständen eine Preisbindung ausnahmsweise zulässig sein kann, Vorgaben für Franchising
- Spannengarantien / Nachverhandlungen, also Margengarantie von vornherein durch den Hersteller bzw. Nachforderungen des Händlers, wenn Marge nicht erreicht wird
- Nichtaufnahme und Abbruch von Geschäftsbeziehungen, insb. im Hinblick auf die Preisstellung des Händlers
Das Papier erläutert diese Wertungen mit Beispielsfällen und gibt auch begleitende Hinweise etwa zur Unterscheidung zwischen fremden Händlern zu konzerneigenen Händlern und Handelsvertretern.
Kleinere und mittlere Unternehmen
Das Papier richtet sich ausdrücklich auch an „Unternehmen kleinerer und mittlerer Größe“, die nicht kartellrechtlich beraten sind. So findet sich etwa auch der Hinweis, dass eine Preisbindung unzulässig ist, unabhängig davon wie gering die Marktanteile der Parteien sein mögen.
Ausblick
Bis 10. März 2017 können interessierte Kreise Kommentare an das BKartA senden. Danach wird das BKartA eine endgültige Fassung der „Hinweise“ veröffentlichen.
Praxishinweis Dr. Dethof
Das Papier ist auch als Entwurf bereits hilfreich für die Compliance Arbeit von Unternehmen. Obwohl es sich primär an die Lebensmittelindustrie richtet, sind viele der Wertungen auch in anderen Bereichen relevant und sollten sofort beachtet werden. Die Hinweise des BKartA aus dem Jahr 2010 gelten nicht mehr und werden ausdrücklich als „gegenstandlos“ bezeichnet.
Link zum Dokument „Hinweispapier Preisbindung im Lebensmitteleinzelhandel (PDF, 259KB)“ des BKartA