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Article first appeared in VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V) June 2014
Einleitung
Das vorliegende Papier gibt einen ersten Einblick in die rechtlichen Rahmenbedingungen, welche sich aus dem am 14. Juni 2013 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung ergeben. Die behandelten Regelungen dienen dabei sämtlich der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) vom 22. November 2011. Durch die Richtlinie werden unter anderem die Richtlinien über außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (85/577/EWG) und über Vertragsschlüsse im Fernabsatz (97/7/EG) zusammengeführt und überarbeitet. Ziel der Richtlinie ist in erster Linie, zu einem hohen und durch Vollharmonisierung europaweit einheitlichen Verbraucherschutzniveau beizutragen. Zumindest für europaweit tätige Unternehmen ergeben sich aus dieser vollharmonisierenden Wirkung der Richtlinie dabei auch Vorteile, da die rechtlichen Rahmenbedingungen in ihrem Anwendungsbereich künftig innerhalb der EU einheitlich sein werden. Beispielhaft sei die nun europaweit einheitliche Muster-Widerrufsbelehrung genannt. Die dargestellten Regelungen treten am 13. Juni 2014 in Kraft.