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Die Stadtwerke Leipzig GmbH (Stadtwerke) haben auf Druck des Bundeskartellamtes (BKartA) eine Senkung ihrer Fernwärmepreise um insgesamt EUR 40,8 Mio. in den nächsten fünf Jahren zugesagt.
Vergleichsweise überhöhte Preise
Das BKartA hat für den Zeitraum von 2010 bis 2012 festgestellt, dass die durchschnittlich pro kWh erzielten Erlöse der Stadtwerke über den Vergleichserlösen von ausgewählten Fernwärmenetzen in anderen Städten lagen. Die Stadtwerke haben daraufhin versucht, eine Reihe von Rechtfertigungsgründen für höhere Preise geltend zu machen. Das BKartA hat diese jedoch zurückgewiesen. Daraufhin haben die Stadtwerke zugesagt, ihre Fernwärmepreise um jährlich EUR 8 Mio. über fünf Jahren zu senken.
Kompensation für Verbraucher
Das Bundeskartellamt hat die Preissenkung als Kompensation für wohl überhöhte Preise in der Vergangenheit akzeptiert. Nach Angaben des Bundeskartellamts würden die zugesagten Preissenkungen weiterhin dieselben Kunden erreichen, die von den möglicherweise überhöhten Preisen betroffen waren.
Keine verstärkte Kundenbindung
Zwar können auch besonders niedrige Preise eines Marktbeherrschers kartellrechtswidrig sein (Kundenbindung). Das Bundeskartellamt stellte aber fest, dass die Preissenkung nicht zu einer verstärkten Kundenbindung führe, da die etablierten Fernwärmeversorger in ihrem jeweiligen lokalen Netzgebiet ohnehin konkurrenzlos seien. Ein Systemwechsel zu einer anderen Heizenergie wie zum Beispiel Gas sei nur mit erheblichem Aufwand möglich.
Hintergrund: Verdacht auf überhöhte Fernwärmepreise
Im Jahr 2013 hat das Bundeskartellamt Verfahren wegen des Verdachts auf überhöhte Fernwärmepreise gegen sieben Versorgungsunternehmen eingeleitet, darunter auch die Stadtwerke Leipzig GmbH. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf rund 30 Wärmeversorgungsgebiete, die fast über alle Bundesländer verteilt waren.
Auslöser der Untersuchungen des Bundeskartellamts war die im August 2012 abgeschlossene Sektoruntersuchung Fernwärme, im Rahmen dessen Daten von Fernwärmeversorgern für die Jahre 2007 und 2008 erhoben wurden und ein Erlösvergleich durchgeführt wurde. Es stellte sich nach Angaben des Bundeskartellamtes heraus, dass die durchschnittlichen Fernwärmeerlöse einiger Unternehmen deutlich über dem Durchschnitt der Vergleichsgruppe lagen.
Rückzahlung an Wuppertaler Wasserkunden
Ganz aktuell haben die Wuppertaler Stadtwerke auf Druck des Bundeskartellamts eine Rückzahlung in Höhe von EUR 15 Mio. an Wuppertaler Wasserkunden bis zum 30. Juni 2016 zugesagt. Das Bundeskartellamt hatte zuvor festgestellt, dass die Wasserpreise der Wuppertaler Stadtwerke im Zeitraum von 2009 bis einschließlich April 2013 weit oberhalb der Preise lagen, die in vergleichbaren Versorgungsgebieten erhoben wurden.
Senkung der Wasserpreise in Berlin
Auch gegenüber den Berliner Wasserbetrieben hatte das Bundeskartellamt im Jahr 2012 eine Senkung der Wasserpreise für den Zeitraum von 2012 bis 2015 um insgesamt EUR 254 Mio. angeordnet. Das OLG Düsseldorf bestätigte in einem späteren gerichtlichen Verfahren die Anordnung des Bundeskartellamts. Im Jahr 2014 einigten sich das Bundeskartellamt und die Berliner Wasserbetriebe dann auf eine Verlängerung der Preissenkung bis 2018. Nach einigen Angaben wird das Bundeskartellamt im Gegenzug darauf verzichten, eine Rückerstattung von überhöhten Preisen aus den Jahren 2009 bis 2011 zu fordern.
Links
Pressemitteilung des Bundeskartellamts zu den Wuppertaler Stadtwerken vom 19. Oktober 2015
Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 16. Oktober 2015
Pressemitteilung des Bundeskartellamts zum Fall gegen die Berliner Wasserbetriebe vom 7. Mai 2014
Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 7. März 2013
Pressemitteilung des Bundeskartellamts zur Sektoruntersuchung Fernwärme vom 23. August 2012
Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Fernwärme des Bundeskartellamts vom 1. August 2012
Pressemitteilung des Bundeskartellamts zum Fall gegen die Berliner Wasserbetriebe vom 5. Juni 2012