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Die Hamburgische Vergaberichtlinie ist eine Verwaltungsvorschrift, die die Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen in der Freien und Hansestadt Hamburg regelt und den Vergabestellen der Freie und Hansestadt Hamburg Vorgaben hinsichtlich der praktischen Umsetzung des Vergaberechts macht.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die überarbeitete Hamburgische Vergaberichtlinie (HambVgRL), die verstärkt auf Nachhaltigkeitsaspekte in der öffentlichen Beschaffung setzt. Ziel ist es, soziale und umweltfreundliche Kriterien systematisch in Vergabeverfahren zu integrieren und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Freien und Hansestadt Hamburg zu leisten.
Nachhaltigkeit als Leitprinzip der öffentlichen Beschaffung
Die neue Vergaberichtlinie konkretisiert die Vorgaben des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) und verpflichtet Vergabestellen dazu, Nachhaltigkeitsaspekte in den gesamten Vergabeprozess einzubeziehen – von der Bedarfsanalyse über die Leistungsbeschreibung bis hin zu den Zuschlagskriterien und Vertrags-/Ausführungsbedingungen. Grundlage hierfür ist der Leitfaden für nachhaltige Beschaffung (Nachhaltigkeitsleitfaden), der die Vergaberechtlinie als Verwaltungsvorschrift ergänzt und seit dem 1. Januar 2025 verbindlich anzuwenden ist.
Kernpunkte der nachhaltigen Vergabe
- Verbindliche Integration von Nachhaltigkeitsaspekten: Die Vergabestellen müssen bereits in der Vorbereitungsphase festlegen, in welcher Form ökologische und soziale Kriterien berücksichtigt werden.
- Flexible Umsetzung: Nachhaltigkeitsanforderungen können je nach Vergabegegenstand als zwingendes Kriterium (KO-Kriterium) oder als Zuschlagskriterium im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung gewertet werden.
- Grenzen der nachhaltigen Beschaffung: Von Nachhaltigkeitsanforderungen kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgesehen werden, etwa wenn keine geeigneten nachhaltigen Produkte verfügbar sind oder wenn Mehrkosten von mehr als 10-20 % im Lebenszyklusvergleich entstehen.
- Sozialverträgliche Vergabe: Neben ökologischen Anforderungen können auch soziale Kriterien, wie Gleichstellungs- und gesellschaftspolitische Aspekte (z.B. Barrierefreiheit, gemeinwohlorientierte Unternehmen), in das Vergabeverfahren einfließen.
Auswirkungen auf Unternehmen
Für Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen in Hamburg beteiligen, bedeutet die überarbeitete Vergaberichtlinie, dass sie verstärkt nachhaltige und sozialverträgliche Lösungen in ihre Angebote integrieren sollten. Dies betrifft sowohl die verwendeten Materialien und Produktionsmethoden als auch soziale Standards entlang der Lieferkette.
Fazit
Die überarbeitete Hamburgische Vergaberichtlinie stellt Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt öffentlicher Beschaffungen. Unternehmen, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen anbieten, haben dadurch bessere Chancen auf Zuschläge. Gleichzeitig bleibt die wirtschaftliche Zumutbarkeit gewahrt, um Wettbewerbsfähigkeit und Kostenkontrolle zu gewährleisten.