Warum unsere Vergaberechtsanwälte?
Wir sprechen und verstehen sowohl die Sprache der an Ausschreibungen teilnehmenden Unternehmen als auch die der ausschreibenden Vergabestellen. Unser Vergabe-Team setzt sich aus Anwälten zusammen, die durch die Leitung von öffentlichen Vergabestellen über langjährige Inhouse-Erfahrungen verfügen sowie Bewerber und Teilnehmer aus über 10 Jahren intensiver Vergaberechtspraxis kennen.
Mit dieser Expertise können wir unsere Mandanten zielgerichtet und mit Gespür effektiv und praxisnah beraten. Unsere Beratungspraxis umfasst grundsätzlich alle Beschaffungsgegenstände. Hierbei greifen wir auch auf die Kenntnisse unserer Anwälte aus anderen Sektoren zurück, um so eine rechtsübergreifende und ganzheitliche Beratung aus einer Hand zu ermöglichen.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte.
Unsere umfassende Beratung beinhaltet unter anderem die folgenden Leistungen:
- Prüfung der Vergabeunterlagen auf Unklarheiten und mögliche Rechtsverstöße verbunden mit der Abgabe von Empfehlungen zum Umgang mit solchen
- Ganzheitliche Beratung bei der
Kommunikation mit Vergabestellen (Fertigung von Bieterfragen, Rügen und
Stellungnahmen im Zusammenhang mit einer Angebotsaufklärung)
- Umgang mit hersteller- und/oder produktspezifischen
Ausschreibungen
- Unterstützung bei der Erstellung von
Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie bei Vertragsverhandlungen
- Beratung zur Erfüllung und
Zulässigkeit von Eignungs- und Zuschlagskriterien
- Strategische Hilfestellungen, z.B.
zur Eignungsleihe, Bietergemeinschaften und Nachunternehmereinsatz
- Beratung beim Ausschluss von Bietern
und Bewerbern
- Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte
- Mitarbeiterschulungen und Workshops
im Vergaberecht sowie in den flankierenden Rechtsgebieten des Zuwendungs- und
Haushaltsrechts des Bundes und der Länder