Vergaberecht | Fieldfisher
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Warum unsere Anwältinnen und Anwälte für Vergaberecht?

Wir sprechen und verstehen sowohl die Sprache der an Ausschreibungen teilnehmenden Unternehmen als auch die der ausschreibenden Vergabestellen. 

Mit dieser Expertise können wir unsere Mandanten zielgerichtet und mit Gespür effektiv und praxisnah beraten. Unsere Beratungspraxis umfasst grundsätzlich alle Beschaffungsgegenstände. Hierbei greifen wir auch auf die Kenntnisse aus anderen Sektoren zurück, um so eine rechtsübergreifende und ganzheitliche Beratung aus einer Hand zu ermöglichen. 

Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte.

Unsere umfassende Beratung beinhaltet unter anderem die folgenden Leistungen:

  • Prüfung der Vergabeunterlagen auf Unklarheiten und mögliche Rechtsverstöße verbunden mit der Abgabe von Empfehlungen zum Umgang mit solchen
  • Ganzheitliche Beratung bei der Kommunikation mit Vergabestellen (Fertigung von Bieterfragen, Rügen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit einer Angebotsaufklärung)
  • Umgang mit hersteller- und/oder produktspezifischen Ausschreibungen
  • Unterstützung bei der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie bei Vertragsverhandlungen
  • Beratung zur Erfüllung und Zulässigkeit von Eignungs- und Zuschlagskriterien
  • Strategische Hilfestellungen, z.B. zur Eignungsleihe, Bietergemeinschaften und Nachunternehmereinsatz
  • Beratung beim Ausschluss von Bietern und Bewerbern
  • Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte
  • Mitarbeiterschulungen und Workshops im Vergaberecht sowie in den flankierenden Rechtsgebieten des Zuwendungs- und Haushaltsrechts des Bundes und der Länder