Gesellschaftsrecht | Fieldfisher
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Warum unsere Anwältinnen und Anwälte für Gesellschaftsrecht?

Unsere Expertise reicht von der Gründung neuer Unternehmen bis hin zu großen internationalen Übernahmen und Börsengängen. Unser Kundenstamm umfasst alle Branchen und reicht von Unternehmern und schnell wachsenden Unternehmen über Ministerien und multinationale Konzerne bis hin zu großen börsennotierten Unternehmen.

Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit ist international ausgerichtet, mit Kunden in ganz Europa, den USA, den GUS-Staaten und dem Rest der Welt. Wir beraten zu Fragen im Zusammenhang mit allen Arten von Geschäftstätigkeiten und der Durchführung grenzüberschreitender Transaktionen.

Dank unserer integrativen, international ausgerichteten Kanzlei können wir mandantenorientierte Arbeit in allen wichtigen europäischen Wirtschaftszentren anbieten und unseren Mandanten einen einzigen Ansprechpartner zur internationalen Koordinierungen zur Verfügung stellen. Durch unsere globale Ausrichtung verfügen wir über ein umfassendes Verständnis für kulturelle Unterschiede und deren Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit. So können wir potenzielle Hindernisse sofort erkennen.

Experten in allen Bereichen wie Bank- und Finanzrecht, Steuerrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Finanzdienstleistungsrecht, Immobilienrecht, IP- und Technologierecht sowie Regulierungsrecht ergänzen unsere gesellschaftsrechtliche Beratung.

Unsere Beratungen

Unsere umfassende Beratung im Bereich Core Corporate beinhalten insbesondere die folgenden Leistungen: 

  • Beratung in Bezug auf Corporate Governance-Strukturen und Systeme, einschließlich Gesellschaftsverträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Geschäftsordnungen und Dienstverträgen mit Geschäftsführern bzw. Vorständen sowie Durchführung von Effizienzprüfungen
  • Unterstützung bei Gesellschaftsbeteiligungen, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Optionsvereinbarungen, Treuhandvereinbarungen, stille Gesellschaften sowie Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
  • Beratung beim Erwerb und Verkauf von Unternehmen (Share und Asset Deal) sowie Beteiligungen im Bereich Private Equity und Venture Capital
  • Begleitung bei Joint-Venture-Strukturen 
  • Vornahme und Unterstützung beim Corporate Housekeeping, insbesondere bei Sitzverlegungen, Umfirmierungen, Kapitalerhöhungen bzw. –herabsetzungen, Organbestellungen 
  • Beratung in Bezug auf gesellschaftsrechtliche Berichts- und Transparenzpflichten, insbesondere gegenüber dem Handels-, Unternehmens- und Transparenzregister
  • Begleitung von Organsitzungen, einschließlich Vorbereitung und Protokollierung zur Dokumentation pflichtgemäßen Organhandelns
  • Vorbereitung und Durchführung von Strukturmaßnahmen, insbesondere Umwandlungen, Verschmelzungen, Ausgliederungen, Spaltungen
  • Beratung in Bezug auf Corporate-Finance-Maßnahmen, sowohl im Bereich Equity als auch Debt und hybride Finanzierungen 
  • Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen, insbesondere im Kontext aktiver Aktionäre und Sondersachverhalten wie Abwahlanträgen, Sonderprüfungen 
  • Begleitung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten und Schiedsgerichtsverfahren im Aktiv- und Passivbereich