Warum unsere Anwälte für Steuerrecht?
Unsere Steuerrechtsgruppe verfügt über vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen zu den wesentlichen steuerlichen Fragen rund um nationale und internationale Transaktionen und Strukturierungen.
Unsere Expertise umfasst insbesondere die Bereiche internationales Steuerrecht, Unternehmenssteuerrecht, insbesondere Umwandlungssteuerrecht, die Besteuerung von Finanzinstrumenten, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer und Zollrecht. Wir beraten unter anderem Industrieunternehmen, Finanzinstitute, Investmentfonds, Stiftungen und private Mandanten.
Zu unseren Anwälten zählen ehemalige Finanzbeamte, die reibungslos den Kontakt und die Kooperation mit den Finanzbehörden übernehmen.
Wir beraten stets sorgfältig und zielgerichtet mit der notwendigen Offenheit für die speziellen Anforderungen in dem konkreten Fall, um das beste Ergebnis für unsere Mandanten zu erreichen.
Tax - Compliance
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