Warum unsere Anwältinnen und Anwälte für Verwaltungsrecht?
Ob im Rechtsstreit, bei der Beantragung oder bei der Gestaltung komplexer Kooperationsprojekte: unsere Anwälte unterstützen Sie mit großer Erfahrung und Gespür für die praxisnahe Vorgehensweise.
Wir vertreten unsere Mandanten vor den Verwaltungsgerichten und den Verfassungsgerichten in Eil- und Klageverfahren. Schwerpunkt unserer Litigation-Praxis bilden Streitigkeiten des Fördermittelrechts, des öffentlichen Baurechts, des Informationsfreiheitsrechts und des Umweltrechts. Unsere Anwälte haben bereits mehrere hundert Klage- und Eilverfahren in ganz Deutschland vertreten.
Mit unseren Mandanten gestalten wir Kooperationsverträge und beraten bei Transaktionen. Wir unterstützen bei der Beantragung und der Verwendung von Fördermitteln und in Fragen des EU-Beihilferechts vor der EU-Kommission. Gemeinsam mit unseren Technologieexperten unterstützen wir den technischen Fortschritt der öffentlichen Hand, insbesondere bei komplexen Digitalisierungsvorhaben.
Zu den Mandanten, die unsere Anwälte beraten und vertreten haben, gehören Bundesministerien, Bundes- und Landesbehörden, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen.
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