Warum unsere Anwälte bei Gesellschafterstreitigkeiten?
In den letzten Jahren haben wir u.a. für Unternehmen, Geschäftsführer und Vorstände sowie Aufsichtsratsmitglieder, Mehrheits- bzw. Minderheitsgesellschafter und außenstehende Dritte, darunter Banken gearbeitet. Unsere Beratung umfasst alle Angelegenheiten und Probleme, die im Laufe gesellschaftsrechtlicher Streitigkeit auftreten können.
Unsere Anwälte arbeiten professionell und lösungsorientiert mit ihrem spezifischen gesellschaftsrechtlichen und prozessualen Fachwissen und stehen Ihnen in jeder Phase einer gesellschaftsrechtlichen Streitigkeit zur Seite, um Sie zu vertreten.
Diese sind unter anderem bei Verhandlungen auf Gesellschafter- und/oder Geschäftsführungsebene, im Rahmen einer streitigen Auseinandersetzung vor einem ordentlichen Gericht oder einem Schiedsgericht, bei Gesellschafterbeschlüssen (einschließlich aktienrechtlicher Anfechtungsklagen) oder Handlungen der Geschäftsleitung und bei der Erwirkung eines einstweiligen Rechtsschutzes in eilbedürftigen Situationen.
Dabei betrachten wir den bestehenden oder potentiellen Konflikt nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten, sondern setzen uns dafür ein, Ihre individuellen Ziele durch pragmatische Lösungsansätze schnell und auf effiziente Weise zu erreichen.
Wenn Deeskalations-Strategien keinen Erfolg versprechen oder erfolglos bleiben, setzen wir uns mit der Schlagkraft einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei für Sie ein.