Maßnahmen
- Implementierung gesellschaftsrechtlicher Mechanismen, mit denen potenzielle Risiken identifiziert und regelmäßig evaluiert werden,
- Definition von Regeln, die den Umgang mit diesen Risiken festlegen und
- Etablierung sogenannter 'Checks and Balances', die eine effektive Durchsetzung dieser Regeln ermöglichen.
Für den Reaktivfall ist abhängig von der Relevanz eines Compliance-Risikos oder -Vorfalls das Prozedere festzulegen und umzusetzen, das für die notwendige und angemessene Aufarbeitung bis hin zur (Neu-)Definition der künftigen Präventivmaßnahmen sorgt.
Besonders wichtig ist die Dokumentation des Vorgehens, da sie die wesentliche Grundlage darstellt, die Pflichtgemäßheit des Organhandelns nachzuweisen und einer späteren Verantwortlichkeit entgegen zu wirken.
Vorgehensweise und Leistungsspektrum
Vorgehensweise
In einem ersten Schritt analysieren unsere Experten zunächst Ihr bestehendes Corporate-Governance-System. Ausgangspunkt sind alle statutarischen Dokumente, insbesondere Satzung, Geschäftsordnungen, Code of Conduct etc. Soweit wir Optimierungspotenzial identifizieren, geben wir Ihnen konkrete Vorschläge zu dessen Umsetzung.
Hierzu gehört beispielsweise die Verabschiedung einer Informationsordnung, welche das Informations-Anforderungsprofil eines Aufsichtsrates gegenüber dem Vorstand festlegt, aber auch eine kritische Prüfung der unterschiedlichen Verantwortungsbereiche und Entscheidungskompetenzen.
Leistungsspektrum
Im Bereich des Personen- und Kapitalgesellschaftsrechts bieten wir Ihnen insbesondere folgende Leistungen:
- Analyse und Optimierung der Corporate Governance, einschließlich Prüfung und Überarbeitung der statutarischen Dokumente (Satzung, Geschäftsordnungen, Code of Conduct etc.)
- Entwicklung und Ergänzung etwaiger weiterer Instrumentarien und Regelwerke (Informationsordnung, Unterschriftsregelung, Hinweisgebersysteme, Effizienzprüfungen, Compliance-Notfallpläne)
- Beratung in Bezug auf gesellschaftsrechtliche Organpflichten, einschließlich Erstellung von Haftungsgutachten unter besonderer Berücksichtigung der Business Judgement Rule
- Analyse und Optimierung der Dokumentation von Entscheidungsprozessen, einschließlich Protokollierung und gerichtsfester Begründung von Organentscheidungen sowie D&O-rechtliche Absicherungen
- Rechtliche Vorbereitung und Begleitung von Haupt- oder Gesellschafterversammlungen, Organ- und Ausschusssitzungen sowie anderweitigen Beschlussfassungen unter Berücksichtigung organrechtlicher Pflichten
- Dokumentation und Pflege der gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen (Umstrukturierungen, Restrukturierungen, Kapitalmaßnahmen), einschließlich Beratung zu spezialgesetzlichen Regelungen und Konzernrecht
- Gesellschaftsrechtliche Prozessführung (Aktiv und Passiv)
Unsere Beratung
Fester Bestandteil unserer Präventivberatung ist die laufende gesellschaftsrechtliche Beratung, welche die konzernrechtliche Beratung miteinschließt. Insbesondere die gesetzeskonforme Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen sowie Organsitzungen sind dabei essentiell. Ebenso führen wir Effizienzprüfungen durch, die wir als enthaftendes Element ausgestalten. Selbstverständlich erstellen wir für kritische Situationen auch spezielle Haftungsgutachten, die sich insbesondere auf die enthaftende Wirkung der Business Judgement Rule stützen.
Darüber hinaus beraten wir Sie, wie Sie im Ernstfall mit einer negativen Risikoverwirklichung umgehen. Hierzu gehört beispielsweise die Frage, ob und wann Compliance-Ausschüsse eingerichtet werden, wer diesen angehört und welche Aufgaben und Kompetenzen einem Ausschuss oder einer vergleichbaren Task Force zuzuweisen sind.
Sehr wesentlich ist nach der Aufklärung eines Compliance-Vorfalls die Frage, ob und wie Ansprüche geltend gemacht werden müssen oder können. Hier ist besondere Sorgfalt geboten, die Anforderungen der Rechtsprechung korrekt umzusetzen, um sich nicht in langwierige und kostenintensive Prozesse zu begeben, welche in der Regel keine echten Gewinner kennen und zumeist das Image aller Beteiligten beschädigen. Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch in entsprechenden Haftungsprozessen, sowohl auf Kläger- wie Beklagtenseite.