Mit guter Beratung einen kühlen Kopf bewahren
Im Falle einer Krise müssen die Organe ohne Insolvenz ausreichend Überblick über die aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Situation der Gesellschaft haben und nachvollziehbare Prognose-entscheidungen treffen, um gerade eine unnötige Insolvenz zu vermeiden. Hierzu gehört auch die Analyse bestehender Finanzierungen und entsprechender Auflagen (Covenants) und anderer Verträge.
Der Beratungsbedarf der Organe von Gesellschaften in der Krise und im Hinblick auf eine mögliche Krise ist enorm und hilft (ggf. für die Organe existentielle) Haftungsrisiken zu vermeiden.
Ziel der Beratung muss sein, zusammen mit den Organen sicherzustellen, dass sie vor und in der Krise über die notwendigen Informationen verfügen, nachvollziehbare Einschätzungen treffen, gesetzliche und vertragliche Pflichten erfüllen und dies insgesamt in einer Art und Weise dokumentieren, um so eine persönliche Haftung auszuschließen.
Wenn mit Hilfe dieser Maßnahmen und dieses Wissens Sicherheit und Vertrauen geschaffen wurden, können die Organe das Unternehmen mit kühlem Kopf durch die Krise navigieren.
Vorgehensweise und Leistungsspektrum
Vorgehensweise
Die Organe müssen zur Vermeidung von Krisen ein Frühwarnsystem implementieren. Dies umfasst eine beständige Selbstprüfung der aktuellen und künftigen wirtschaftlichen Situation einschließlich vertraglicher Bestimmungen (insbesondere in Finanzierungsverträgen).
Diese beständige Selbstprüfung wird umso intensiver und engmaschiger, je mehr sich die Krisenanzeichen wie insbesondere die Verringerung des Eigenkapitals und der (prognostizierten) Liquidität häufen.
Leistungsspektrum
Wir beraten Sie bei der Einführung des Frühwarnsystems zur Vermeidung von Krisen sowie auch in einer etwaigen Krise, insbesondere wie folgt:
- Analyse der Krisenanfälligkeit des Unternehmens, einschließlich Prüfung von Finanzierungsvereinbarungen und bestehende Informationen zur wirtschaftlichen Situation
- Prüfung bzw. Unterstützung bei der Erarbeitung eines Frühwarnsystems und entsprechender Prozesse
- Beratung zu den gesetzlichen Pflichten bei Krisenanzeichen
- Unterstützung bei der Kommunikation, insbesondere mit Aufsichtsorganen, Eigentümern, Banken und anderen Gläubigern
- Abstimmung mit den finanziellen Beratern und ggf. CRO in Hinblick auf Fortführungsprognose, wirtschaftliche Situation und Rechte und Pflichten der Organe in der Krise
- Vorbereitung und Beratung bei der Erstellung von Plänen zur Überwindung der Krise
- Beratung und Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden und in gerichtlichen Verfahren