Neue Maßnahmen im Kapitalmarkt
Die Implementierung von Regelwerken wie der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) oder der MiFID II/MiFIR hat für die Marktteilnehmer zu einem beachtlichen Komplexitätszuwachs der einzuhaltenden Regelwerke geführt. So müssen Wertpapierfirmen die organisatorischen Anforderungen für Finanzinstitute einhalten und insbesondere eine dauerhafte und wirksame Compliance-Funktion einrichten.
Die Angemessenheit und Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen muss überwacht und regelmäßig bewertet werden – auch Maßnahmen zur Beseitigung von Unzulänglichkeiten müssen ergriffen werden. Besondere Anforderungen gelten bei der Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen.
Das Aufsichtsrecht sieht umfassende Dokumentationspflichten, einhergehend mit Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vor.
Hinzu kommen engmaschig geregelte Transparenzvorschriften, sei es für Emittenten das Insider- und Ad-hoc-Recht, das Recht der Director‘s Dealings und der Stimmrechte oder für multilaterale Handelssysteme und für systematische Internalisierer das Vorgabenregime zur Vor- und Nachhandelstransparenz. Alle Maßnahmen müssen schließlich die Vorgaben zur Vermeidung von Marktmanipulationen beachten.
Vorgehensweise und Leistungsspektrum
Vorgehensweise
In einem ersten Schritt analysieren unsere Experten zunächst Ihr bestehendes Capital-Markets-Compliance-System. Ausgangspunkt sind alle statutarischen Dokumente, insbesondere Satzung, Geschäftsordnungen, Code of Conduct etc. Soweit wir Optimierungspotenzial identifizieren, geben wir Ihnen konkrete Vorschläge zu dessen Umsetzung.
Zudem beraten wir Sie im Ernstfall einer negativen Risikoverwirklichung. Hierzu gehört beispielsweise die Frage, wie Ad-hoc-Ausschüsse zu organisieren sind, wer diesen angehört und welche Aufgaben und Kompetenzen einem Ausschuss oder einer vergleichbaren Task Force zuzuweisen sind.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch in entsprechenden Haftungsprozessen, sowohl auf Kläger- wie auch auf Beklagtenseite.
Leistungsspektrum
Im Rahmen unserer Kapitalmarkt-Compliance assistieren wir Ihnen insbesondere durch Beratungs- und Unterstützungsleistungen in folgenden Bereichen:
- Erfüllung von Publizitäts- und Meldepflichten, insbesondere Director's-Dealings-Meldungen, Ad-hoc-Meldungen und Corporate-Governance-Erklärungen
- Übernahmesachverhalte
- Erstnotierungen (IPO) und Delisting
- Kapitalmaßnahmen und Wertpapierprospekte
- Publikums-Hauptversammlungen
- Vermeidung von Insiderhandel und Marktmanipulation
- wertpapierhandelsrechtliche Fragestellungen