Hierbei ist eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Compliance-Funktionen und Kommunikationsspezialisten unerlässlich. Wir bieten ausgewiesene Expertise in der Begleitung von Krisen in kommunikativer Hinsicht und sorgen so dafür, dass Risiken für Ihr Unternehmen im Krisenfall minimiert werden.
Beispiele für Krisenkommunikation
- Entwicklung der Kommunikationsstrategie
- Vorbereitung und Begleitung von Key-Stakeholdern im Medienkontakt
- präventive Medieninformation
- gerichtliche Maßnahmen gegen rechtswidrige Berichterstattung
Vorgehensweise und Leistungsspektrum
Vorgehensweise
Krisenkommunikation bedeutet oft vor allem eins – Schnelligkeit. Wir sind es gewohnt, innerhalb kürzester Zeit zu reagieren. An erster Stelle steht in der Regel eine Analyse des Sachverhalts, gefolgt von der Ausarbeitung einer Kommunikationsstrategie. Dies wird dann – bei Bedarf mit Unterstützung externer, von uns gesteuerter Berater – umgesetzt. Ziel der Krisenkommunikation ist es, den drohenden Schaden für das Unternehmen abzuwenden bzw. so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig beobachten wir laufend die Entwicklung in den maßgeblichen Kanälen (Presse, Social Media etc.), um auf Entwicklungen unmittelbar reagieren zu können.
Leistungsspektrum
Wir bieten alle im Zusammenhang mit Krisenkommunikation relevanten Leistungen an und greifen im Bedarfsfall auf zusätzliche externe Expertise aus unserem Netzwerk zurück. Unser Angebot umfasst die folgenden Leistungen:
- forensische Aufklärung des Sachverhalts, im Bedarfsfall unterstützt durch Big-Data-Analytics
- rechtliche Bewertung in Zusammenarbeit mit unseren Experten im jeweiligen Rechtsgebiet; 360-Grad-Risikoanalyse und -bewertung
- Entwicklung und Umsetzung der Kommunikationsstrategie unter Berücksichtigung der Interessen der Stakeholder sowie der jeweiligen Märkte; Steuerung spezialisierter Partner aus unserem Netzwerk (z. B. Krisen-PR-Spezialisten)
- umfassende Vorbereitung der Key-Stakeholder des Unternehmens auf Medienkontakte (Pressekonferenzen, Hintergrundgespräche, Interviews) und aktive Begleitung der Key-Stakeholder, z. B. bei Presseterminen
- präventive Ansprache von Medien und anderen Schlüsselakteuren der öffentlichen Kommunikation
- im Bedarfsfall gerichtliches Vorgehen gegen rechtswidrige Berichterstattung
- Monitoring der relevanten Kommunikationskanäle und -foren