Enthaftung der Organe
Das Ziel unserer Risk-Advisory-Beratung
Während Compliance nur die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Regularien erfasst, stellen wir mit unserem Bereich Risk Advisory sicher, dass die Implementierung eines Risiko- und Compliance-Management-Systems und weitergehende Maßnahmen enthaftend wirken können, selbst wenn sich im Nachhinein spezifische Compliance-Verstöße ergeben sollten.
Haftungsprozesse lassen sich nicht vermeiden – Haftung dagegen schon
Es ist nicht möglich ist, Haftungsprozesse zu 100 % zu vermeiden. Dies gilt natürlich insbesondere im Insolvenzfall, doch auch außerhalb des Insolvenzfalles schwebt das Damoklesschwert der Inanspruchnahme stets über den Organen. Wenn sich Organe aber an gewisse Spielregeln halten, kann das Risiko einer Inanspruchnahme deutlich gesenkt und zudem ein negativer Ausgang von Haftungsprozessen weitgehend vermieden werden.
Organhaftung ist nicht alles – Beraterexzesse vermeiden
Wir sind realistisch - es ist wichtig, dass drohende Haftung die Tätigkeit der Organe nicht lähmt. Trotz der gestiegenen Anforderungen an Organe und der vermehrt auftretenden Haftungsprozesse: Wer seine Rechte und Pflichten kennt und entsprechend handelt, kann seine Organtätigkeit absichern.
Interne Ermittlungen – Zuckerbrot und Peitsche
Die Durchführung interner Ermittlungen (Internal Investigations) wird im neuen Verbandssanktionengesetz eine besondere Rolle einnehmen, da sie für die Höhe der Sanktionen relevant sein kann. Das Instrument wird bereits erfolgreich in der Praxis eingesetzt und ist Teil der aktiven Risk-Beratung.
Nach unserer Erfahrung finden interne Ermittlungen jedoch meist zu spät statt. Es lohnt sich vielmehr, auf potenzielle oder tatsächliche Verdachtsfälle frühzeitig zu reagieren und auch generell bereits im Vorfeld Stichproben und Stresstests vorzuschalten, um die Haftungsfolgen positiv beeinflussen zu können. Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall die Einhaltung eines fairen Verfahrens, das auch die forensische Verwertbarkeit sicherstellt.
Organhaftung ist nicht alles – Beraterexzesse vermeiden
Wir sind realistisch - es ist wichtig, dass drohende Haftung die Tätigkeit der Organe nicht lähmt. Trotz der gestiegenen Anforderungen an Organe und der vermehrt auftretenden Haftungsprozesse: Wer seine Rechte und Pflichten kennt und entsprechend handelt, kann seine Organtätigkeit absichern.
Risikoprävention
Für eine effektive Enthaftung sind Identifikation, Bewertung und Gewichtung von Rechtsrisiken unabdingbar. Aus diesem Grund qualifizieren sich nur Rechtsberater mit entsprechender Fachexpertise dafür, Maßnahmen zu entwickeln, die trotz der späteren Verwirklichung von Compliance-Risiken im Ernstfall haftungsbefreiende Wirkung für das Unternehmen und seine Organe haben. Wir identifizieren und qualifizieren dabei insbesondere folgende rechtliche Risiken:
Arbeitsrecht | Geldwäsche | Markenrecht |
Asset Management | Insolvenz | Privacy |
Banking & Lending | IP & Patentrecht | Private Equity |
Commercial | IT & Technologie | Real Estate |
Corporate | Kartell- und Wettbewerbsrecht | Regulierung |
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