Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Neben den verpflichteten Organisationen können sich auch andere Organisationen freiwillig dazu entschließen, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dies kann durchaus auch als Vorbereitung auf anstehende Veränderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen passieren, da weiterhin einzelne Länder, wie Deutschland, planen die DSGVO in einer Weise umzusetzen, die die Benennung eines Datenschutzbeauftragten in erheblich mehr Fällen, als den bereits genannten, erforderlich machen wird.
Um die Einhaltung der Anforderungen der DSGVO zu unterstützen, bietet Fieldfisher Tech seinen Mandanten entsprechende Dienste an.
Warum unsere Anwältinnen und Anwälte?
Unsere Dienstleistung für Sie basiert auf einem Stufenmodell: Zunächst wird Fieldfisher Tech eine Faktensammlung durchführen. Dies hilft uns Ihr Geschäft, die Natur Ihrer Datenverarbeitungsvorgänge und das bestehende Maß Ihrer DSGVO-Konformität besser nachvollziehen und verstehen zu können, um ein maßgeschneidertes Dienstleistungsangebot für Sie bereitzustellen. Basierend auf dem Ergebnis dieser Faktensammlung werden wir Empfehlungen zur Verbesserung Ihrer DSGVO-Konformität aussprechen.
Wir ermitteln basierend auf unserer Faktensammlung den passenden Fieldfisher Tech Experten aus unserem Pool als Datenschutzbeauftragten für Sie. Dieser Experte wird Ihr Hauptansprechpartner für die Durchführung und Leistung der Dienste sein. Zusätzlich arbeiten wir bei Fieldfisher Tech als Team und ihr Datenschutzbeauftragter wird für die Aufgaben auch auf weitere Fieldfisher Tech-Experten und das Fieldfisher "Privacy, Security and Information"-Team zurückgreifen können, um eine rechtzeitige und effiziente Leistung zu garantieren.
Im zweiten Schritt des Stufenmodells nehmen wir folgende Tätigkeiten im Rahmen unserer Beauftragung als Datenschutzbeauftragter war:
- Aufklärung und Beratung bezüglich Pflichten gemäß der DSGVO
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO als auch interner Datenschutzrichtlinien
- Beratung zu internen Datenschutzvorkehrungen, internen Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen des Personals, welches an der Verarbeitung von Daten beteiligt ist
- Beratung und Prüfung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
- Unterstützung bei sämtlichen Datenschutzaudits, die durchführt werden sollen oder müssen
- Beratung zu und Überwachung der Durchführung sämtlicher Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Überprüfung und Beratung zu Richtlinien für Berechtigungsvergaben, Auftragsverarbeitung, Betroffenenrechte und ggf. weiteren notwendigen Richtlinien
- Kontakt für Fragen und Unklarheiten zum Datenschutz im Unternehmensalltag
- Beratung der Geschäftsführung bezüglich möglicher Maßnahmen bei Datenpannen
- Unterstützung bei der Kooperation mit den zuständigen EU-Datenschutzaufsichtsbehörden
- Kontaktpunkt für die zuständigen EU-Datenschutzaufsichtsbehörden in EU-datenschutzrechtlichen Belangen (einschließlich jeglicher vorheriger Konsultation, die zur DSGVO-Konformität erforderlich sein könnte)
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