Wir beraten Ministerien, Behörden und Unternehmen in Fragen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Unsere Tätigkeiten umfassen unter anderem:
- Beratung zur rechtskonformen Ausgestaltung von digitalen
Verwaltungslösungen
- Beratung zu der Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der
Digitalisierung, insbesondere für GovTech-Lösungen
- Prüfung einer rechtskonformen Ausgestaltung von technischen
Lösungen wie Künstlicher Intelligenz, Blockchain, Smart Contracts
- Begleitung der Entwicklung von Lösungen der Self Sovereign
Identity (SSI)
- Begleitung der Entwicklung von Token und vergleichbaren
Lösungen im öffentlichen Sektor (einschließlich NFTs)
- Erstellung von Rechtsgutachten, insbesondere zu europa-,
verfassungsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Themen
- Gestaltung von öffentlich-rechtlichen Verträgen,
insbesondere koordinationsrechtlichen Kooperationsverträgen
- Beratung und Vertretung in Verwaltungsverfahren
- Vertretung in Klageverfahren, einschließlich Erstellung von Klagen oder Klageerwiderungen
- Sachverständigengutachten
Warum unsere Anwälte?
Typische Rechtsgebiete, in denen wir dabei für unsere Mandanten tätig werden:
- Europarecht, insbesondere eIDAS Verordnung
- Verfassungsrecht, insbesondere Staatsorganisationsrecht,
Kompetenzverteilung Bund-Länder, Abgrenzung zur Mischverwaltung
- Verwaltungsrecht, insbesondere Online-Zugangsgesetz und
Verwaltungsverfahrensgesetz
- Datenschutzrecht
- IT-Recht
- IP-Recht
- Recht der digitalen Identitäten
- Recht der Künstlichen Intelligenz
- Recht der Blockchain-Anwendungen
- Recht der GovTech-Anwendungen
- IT-Sicherheitsrecht / Cyber Security
- Fördermittelrecht
Unsere Beratung ist nicht auf die oben genannten Themenschwerpunkte beschränkt.
Die öffentliche Hand, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger müssen sich immer wieder neuen Herausforderungen stellen.
Unsere Rechtsanwälte aus unserer Praxis des Öffentlichen Rechts beraten seit Jahren Bundesministerien, Behörden und Unternehmen in Fragen des Einsatzes digitaler Technologien. Sie arbeiten zusammen mit unseren international bekannten Experten aus den Bereichen IT-Recht, Datenschutzrecht, IP-Recht und dem Recht der digitalen Geschäftsmodelle. Wir kennen daher nicht nur die Bedürfnisse der öffentlichen Hand und die Verwaltungspraxis, sondern auch die neuesten technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich der digitalen Technologien. So beraten wir zukunftsgewandt und rechtssicher unter Berücksichtigung behördlicher und politischer Abläufe. Wir wissen, worauf es bei der Digitalisierung des öffentlichen Sektors ankommt.