Glücksspielrecht | Fieldfisher
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Am 1.7.2021 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Online-Glücksspiele wie virtuelle Automatenspiele, Online-Casinos und Online-Poker sind dann in Deutschland legal möglich. Der deutsche Markt wird geöffnet. Anbieter brauchen für den Betrieb eine staatliche Erlaubnis. Der Betrieb unterliegt staatlicher Überwachung und komplexen rechtlichen Einschränkungen. Das Erlaubnisverfahren und der Betrieb erfordern, dass die Technik auf die rechtlichen Anforderungen abgestimmt ist. 

 

Warum unsere Anwältinnen und Anwälte für Glücksspielrecht?

Wir beraten und vertreten Sie hierbei bei allen rechtlichen Fragen. Dazu gehören u.a.:

Prüfung, ob ein Glücksspiel vorliegt

Der Begriff des Glücksspiels wird in § 3 Abs. 1 des Staatsvertrages definiert. Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt, z.B. Lotterien oder Ausspielungen. Häufig ergeben sich in der Praxis Abgrenzungsschwierigkeiten, ob ein Glücksspiel vorliegt. Diese Frage ist bedeutsam, z.B. bei Pay2Win-Angeboten von Online- oder Smartphone-Spielen. Denn ein verbotenes Glücksspiel führt zu vielen negativen Rechtsfolgen und möglicherweise einer Strafverfolgung.

Prüfung der Form des Glücksspiels

Wir grenzen für Sie ab, welche Form des Glücksspiels Sie anbieten, z.B. Lotterien, Ausspielungen, Wetten, (virtuelle) Automatenspiele, Online-Casinospiele, Online-Poker.

Unterstützung bei der Beantragung einer Erlaubnis

Nach § 4 Abs. 1 des neuen Vertrages dürfen öffentliche Glücksspiele, damit auch solche im Internet, nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Es handelt sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt – Glücksspiel bleibt verboten, es sei denn, der Staat hat es erlaubt.

  • Internet-Glücksspiele werden besonderen Bedingungen unterworfen. Wer eine Erlaubnis beantragt, muss zunächst nachweisen, dass er die Erlaubnis nur für den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien,
  •  die Veranstaltung, Vermittlung und den Eigenvertrieb von Sportwetten und Pferdewetten oder
  • die Veranstaltung und den Eigenvertrieb von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker ersucht.

Im Übrigen sind das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Die Landesgesetzgeber haben damit nicht alle Formen des Online-Glücksspiels für den deutschen Markt geöffnet. Das Angebot muss unter eine der vorgenannten Fälle fallen.

Wir unterstützen Sie dabei, eine solche Erlaubnis zu erhalten. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir die Antragsunterlagen und vertreten Sie vor den zuständigen Behörden.

Beratung von Zahlungsdienstleistern

Wichtig für Zahlungsdienstleister ist hierbei: Auch das Mitwirken an Zahlungen für unerlaubte Glücksspiele ist demnach verboten und kann schwere Rechtsfolgen haben (wie z.B. der Entzug von Erlaubnissen oder andere Maßnahmen der Behörden). Daher müssen sich Zahlungsdienstleister versichern, dass Glücksspielanbieter im Internet über eine entsprechende behördliche Erlaubnis verfügen. Wir beraten Zahlungsdienstleister bei der Frage, ob betreute Unternehmen verbotenes Glücksspiel betreiben.

 

Beratung zu der Erfüllung der Rechtsvoraussetzungen

Es gelten eine Reihe von Rechtsvoraussetzungen für das Angebot von Glücksspiel. Dazu gehören:

  • Minderjährigenschutz: Kein Zugang für Minderjährige zum Angebot durch entsprechende technische Maßnahmen (Identifizierung und Authentifizierung, "KYC");
  • Kreditverbot: Keine Kredite für Spieler und keine Werbung auf der Seite für Kredite Dritter;
  • Keine schnelle Wiederholung des Spiels: Technisch muss das Spiel so ausgestaltet sein, dass die Spielrunden sich nicht schnell wiederholen. Hintergrund ist, dass dies sonst aus Sicht der Bundesländer besondere Suchtanreize schaffe;
  • Über dieselbe Internetdomain dürfen unterschiedliche Glücksspielformen nur angeboten werden, wenn für jede Glücksspielform ein selbstständiger und grafisch jeweils voneinander abgetrennter Bereich eingerichtet wird (Ausnahme Sport- und Pferdewetten);
  • Sozialkonzept: Die Veranstalter von Online-Glücksspielen müssen ein besonderes Sozialkonzept entwickeln, um den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen. In den Sozialkonzepten ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen.

Wir beraten Sie, diese rechtlichen Voraussetzungen einzuhalten.

 

Beratung zu den besonderen Erlaubnisvoraussetzungen für Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele

Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele werden besonderen Anforderungen unterworfen. Die komplexen Regelungen können nachfolgend nur im Überblick dargestellt werden. Dazu gehören beispielsweise im Erlaubnisverfahren:

  • Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse beim Antragsteller;
  • Nachweis der Zuverlässigkeit und Sachkunde
  • Offenlegung, woher die Mittel für den Betrieb des Angebots stammen, einschließlich Nachweis ihrer Rechtmäßigkeit;
  • Erklärung und gegebenenfalls Nachweis, dass Veranstalter, beauftragte Personen und verbundene Unternehmen in der Vergangenheit kein verbotenes Glückspiel veranstaltet haben oder veranstalten;
  • Nachweis der finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit zum Betrieb des Online-Glückspiels in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben;
  • Transparenzanforderungen: Für die Aufsichtsbehörde muss ein transparenter Betrieb sichergestellt werden, so dass die staatliche Überwachung gewährleistet ist; dazu gehört auch, für nicht in Deutschland ansässige Anbieter, in Deutschland einen Empfangs- und Vertretungsbevollmächtigten zu benennen;
  • Eigene Buchführung für die Zahlungsvorgänge aus Deutschland, einschließlich Konto in der EU und Einrichtung von Schnittstellen zur Prüfung aller Spielvorgänge in Echtzeit durch die Aufsichtsbehörde;
  • Nachweis einer Sicherheitsleistung in Form einer unbefristeten selbstschuldnerischen Bankbürgschaft von mind. 5 Millionen Euro, auf Anforderung der Erlaubnisbehörde auch höher

Wir beraten Sie dabei, diese Voraussetzungen einzuhalten.

 

Einhaltung der technischen-rechtlichen Voraussetzungen

Online-Glücksspielbetreiber müssen verschiedene technische Voraussetzungen für den Betrieb ihres Glücksspiels erfüllen, zum Beispiel den Anschluss an die nationale Limit-Datei. Wir helfen Ihnen dabei, diese Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören auch rechtliche Beratungsfelder wie Datenschutzrecht, IT-Recht oder IP-Recht mit unseren international bekannten Experten.

 

Beratung und Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Auch im Glücksspielrecht kann es zu Streitigkeiten mit Behörden kommen. Wir beraten und vertreten Sie in solchen Streitigkeiten.

 

Beratung zu den besonderen Erlaubnisvoraussetzungen für Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele

  • Vertretung in Klageverfahren, einschließlich Erstellung von Klagen oder Klageerwiderungen
  • Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren und Beschwerdeverfahren
  • Vertretung in Berufungs- und Revisionsinstanzen
  • Anfertigung von Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollanträgen
  • Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen
  • Sachverständigengutachten

Unsere Beratung ist nicht auf die oben genannten Themenschwerpunkte beschränkt. Das Glücksspielrecht ist ein sich rasch veränderndes Rechtsgebiet. Wir helfen Ihnen dabei, Klarheit zu finden in der komplexen, unübersichtlichen Materie.

Unsere Rechtsanwälte beraten seit Jahren im Verwaltungs- und Genehmigungsrecht.