Am 1.7.2021 trat der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Online-Glücksspiele wie virtuelle Automatenspiele, Online-Casinos und Online-Poker sind dann in Deutschland legal möglich. Der deutsche Markt wird geöffnet. Anbieter brauchen für den Betrieb eine staatliche Erlaubnis. Der Betrieb unterliegt staatlicher Überwachung und komplexen rechtlichen Einschränkungen. Das Erlaubnisverfahren und der Betrieb erfordern, dass die Technik auf die rechtlichen Anforderungen abgestimmt ist.
Warum unsere Anwälte?
Wir beraten und vertreten Sie hierbei bei allen rechtlichen
Fragen. Dazu gehören u.a.:
Prüfung, ob ein Glücksspiel vorliegt
Der Begriff des Glücksspiels wird in § 3 Abs. 1 des Staatsvertrages definiert. Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt, z.B. Lotterien oder Ausspielungen. Häufig ergeben sich in der Praxis Abgrenzungsschwierigkeiten, ob ein Glücksspiel vorliegt. Diese Frage ist bedeutsam, z.B. bei Pay2Win-Angeboten von Online- oder Smartphone-Spielen. Denn ein verbotenes Glücksspiel führt zu vielen negativen Rechtsfolgen und möglicherweise einer Strafverfolgung.
Prüfung der Form des Glücksspiels
Wir grenzen für Sie ab, welche Form des Glücksspiels Sie anbieten, z.B. Lotterien, Ausspielungen, Wetten, (virtuelle) Automatenspiele, Online-Casinospiele, Online-Poker.
Unterstützung bei der Beantragung einer Erlaubnis
Nach § 4 Abs. 1 des neuen Vertrages dürfen öffentliche Glücksspiele, damit auch solche im Internet, nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden. Es handelt sich um ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt – Glücksspiel bleibt verboten, es sei denn, der Staat hat es erlaubt.
Internet-Glücksspiele werden besonderen Bedingungen unterworfen. Wer eine Erlaubnis beantragt, muss zunächst nachweisen, dass er die Erlaubnis nur für den Eigenvertrieb und die Vermittlung von
- Lotterien,
- die Veranstaltung, Vermittlung und den Eigenvertrieb von Sportwetten und Pferdewetten oder
- die Veranstaltung und den Eigenvertrieb von Online-Casinospielen, virtuellen Automatenspielen und Online-Poker ersucht.
Im Übrigen sind das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Die Landesgesetzgeber haben damit nicht alle Formen des Online-Glücksspiels für den deutschen Markt geöffnet. Das Angebot muss unter eine der vorgenannten Fälle fallen.
Wir unterstützen Sie dabei, eine solche Erlaubnis zu erhalten. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir die Antragsunterlagen und vertreten Sie vor den zuständigen Behörden.
Beratung von Zahlungsdienstleistern
Wichtig für
Zahlungsdienstleister ist hierbei: Auch das Mitwirken an Zahlungen für
unerlaubte Glücksspiele ist demnach verboten und kann schwere Rechtsfolgen
haben (wie z.B. der Entzug von Erlaubnissen oder andere Maßnahmen der
Behörden). Daher müssen sich Zahlungsdienstleister versichern, dass
Glücksspielanbieter im Internet über eine entsprechende behördliche Erlaubnis
verfügen. Wir beraten Zahlungsdienstleister bei der Frage, ob betreute
Unternehmen verbotenes Glücksspiel betreiben.
Beratung zu der Erfüllung der Rechtsvoraussetzungen
Es gelten eine Reihe
von Rechtsvoraussetzungen für das Angebot von Glücksspiel. Dazu gehören:
•
Minderjährigenschutz: Kein Zugang für Minderjährige zum Angebot
durch entsprechende technische Maßnahmen (Identifizierung und
Authentifizierung, "KYC");
•
Kreditverbot: Keine Kredite für Spieler und keine Werbung auf der Seite für Kredite
Dritter;
•
Keine schnelle Wiederholung des Spiels: Technisch muss das Spiel so ausgestaltet
sein, dass die Spielrunden sich nicht schnell wiederholen. Hintergrund ist,
dass dies sonst aus Sicht der Bundesländer besondere Suchtanreize schaffe;
•
Über dieselbe Internetdomain dürfen
unterschiedliche Glücksspielformen nur angeboten werden, wenn für jede Glücksspielform ein
selbstständiger und grafisch jeweils voneinander abgetrennter Bereich
eingerichtet wird (Ausnahme Sport- und Pferdewetten);
•
Sozialkonzept: Die Veranstalter von Online-Glücksspielen müssen ein besonderes
Sozialkonzept entwickeln, um den Jugend- und Spielerschutz sicherzustellen. In
den Sozialkonzepten ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen
Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben
werden sollen.
Wir beraten Sie, diese rechtlichen Voraussetzungen einzuhalten.
Beratung zu den besonderen Erlaubnisvoraussetzungen für Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele
Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele werden besonderen Anforderungen unterworfen. Die komplexen Regelungen können nachfolgend nur im Überblick dargestellt werden. Dazu gehören beispielsweise im Erlaubnisverfahren:
•
Offenlegung der Inhaber- und
Beteiligungsverhältnisse beim Antragsteller;
•
Nachweis der Zuverlässigkeit und Sachkunde
•
Offenlegung,
woher die Mittel für den Betrieb des Angebots stammen, einschließlich Nachweis
ihrer Rechtmäßigkeit;
•
Erklärung
und gegebenenfalls Nachweis, dass Veranstalter, beauftragte Personen und
verbundene Unternehmen in der Vergangenheit kein verbotenes Glückspiel
veranstaltet haben oder veranstalten;
•
Nachweis
der finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit zum Betrieb des
Online-Glückspiels in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorgaben;
•
Transparenzanforderungen:
Für die Aufsichtsbehörde muss ein transparenter Betrieb sichergestellt werden,
so dass die staatliche Überwachung gewährleistet ist; dazu gehört auch, für
nicht in Deutschland ansässige Anbieter, in Deutschland einen Empfangs- und
Vertretungsbevollmächtigten zu benennen;
•
Eigene
Buchführung für die Zahlungsvorgänge aus Deutschland, einschließlich Konto in
der EU und Einrichtung von Schnittstellen zur Prüfung aller Spielvorgänge in
Echtzeit durch die Aufsichtsbehörde;
•
Nachweis
einer Sicherheitsleistung in Form einer unbefristeten selbstschuldnerischen
Bankbürgschaft von mind. 5 Millionen Euro, auf Anforderung der Erlaubnisbehörde
auch höher
Wir beraten Sie
dabei, diese Voraussetzungen einzuhalten.
Einhaltung der technischen-rechtlichen Voraussetzungen
Online-Glücksspielbetreiber
müssen verschiedene technische Voraussetzungen für den Betrieb ihres
Glücksspiels erfüllen, zum Beispiel den Anschluss an die nationale Limit-Datei.
Wir helfen Ihnen dabei, diese Voraussetzungen zu erfüllen. Dazu gehören auch
rechtliche Beratungsfelder wie Datenschutzrecht, IT-Recht oder IP-Recht mit
unseren international bekannten Experten.
Beratung und Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Auch im Glücksspielrecht kann es zu Streitigkeiten mit
Behörden kommen. Wir beraten und vertreten Sie in solchen Streitigkeiten.
Beratung zu den besonderen Erlaubnisvoraussetzungen für Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele
- Vertretung in Klageverfahren, einschließlich
Erstellung von Klagen oder Klageerwiderungen
- Vertretung in verwaltungsgerichtlichen
Eilverfahren und Beschwerdeverfahren
- Vertretung in Berufungs- und Revisionsinstanzen
- Anfertigung von Verfassungsbeschwerden und
Normenkontrollanträgen
- Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen
- Sachverständigengutachten
Unsere Beratung ist nicht auf die oben genannten Themenschwerpunkte beschränkt. Das Glücksspielrecht ist ein sich rasch veränderndes Rechtsgebiet. Wir helfen Ihnen dabei, Klarheit zu finden in der komplexen, unübersichtlichen Materie.
Unsere Rechtsanwälte beraten seit Jahren im Verwaltungs- und Genehmigungsrecht. Unser Partner Dennis Hillemann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und hat Erfahrungen aus komplexen Verwaltungsverfahren. Unsere Rechtsanwältin Christine Charlotte Fischer betreut nationale und internationale Mandanten in Verwaltungsverfahren und vor den Verwaltungsgerichten.