Für die Demokratie in Deutschland ist transparentes Verwaltungshandeln unerlässlich. Bürger müssen daher grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu staatlichen Informationen haben.
Auf der anderen Seite steht jedoch oft die Geheimhaltungsbedürftigkeit der behördlichen Informationen und der Schutz sensibler Daten wie personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Dritten.
Vielen Behörden ist
nicht bewusst, wie sie effizient und rechtmäßig die Flut an Anträgen
bearbeiten und bescheiden und dabei den Ausgleich dieser widerstreitenden
Interessen schaffen können. Denn sowohl das Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
als auch das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Presserecht sind komplex
und unterliegen stetigem Wandel durch die Rechtsprechung. Warum sollten Sie
sich also kompetente Unterstützung von Fachleuten entgehen lassen?
Warum unsere Anwälte?
Wir von Fieldfisher können Sie hierbei bei der Bearbeitung und Bescheidung sowie gerichtlich durch alle Instanzen unterstützen. Denn die Informationszugangsexperten unserer Kanzlei kennen Ihre (oftmals auch politischen) Anliegen und die Arbeit aus Behörden – dies nicht zuletzt aus eigener Erfahrung. Wir wissen, worauf es ankommt aus Sicht der Behörde, damit im zulässigen Rechtsrahmen zufriedenstellende Entscheidungen getroffen werden können.
Unsere Unterstützung
ist für Sie eine große Chance! Wir können Ihnen in verschiedenen Bereichen
des Verfahrens helfen, zum Beispiel
- Prüfung des Antrags auf Bestimmtheit und Zulässigkeit
- Prüfen der begehrten Informationen auf
Ausschlussgründe und Geheimhaltungsbedarf
- Erstellen von Erstbescheiden und Widerspruchsbescheiden
- Erstellen von gerichtlichen Schriftsätzen
- Strukturierung des kompletten Verfahrens bei
einer Vielzahl von begehrten Informationen
- Ausarbeiten von Strategien
Unsere Anwälte haben zahlreiche Informationszugangs-Verfahren begleitet – von der Prüfung des Antrags bis zum Bundesverwaltungsgericht. Wir kennen daher die behördlichen Anforderungen aber auch die gerichtlichen Maßstäbe an die Bescheidung solcher Anträge. Zudem haben wir selbst in vielen Verfahren die Rechtsprechung mitgeprägt und wissen, welches Vorgehen sinnvoll ist.
Unser Beratungsansatz umfasst:
- Schulung Ihrer Mitarbeiter zum Thema Informationszugangsanträge
- Identifikation geeigneter Vorgehensweisen
allgemein und im Einzelfall
- Begleitung bei der außergerichtlichen
Bescheidung
- Projektberatung zur Bescheidung
Rechtlich umfasst das Beratungsfeld hier insbesondere
- das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf
Bundes- und Landesebene
- das Umweltinformationsgesetz (UIG) auf Bundes-
und Landesebene
- das Presserecht
- das Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht