Wir vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht. Unsere Tätigkeiten umfassen u.a.:
- Vertretung in Klageverfahren, einschließlich Erstellung von Klagen oder Klageerwiderungen
- Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren und Beschwerdeverfahren
- Vertretung in Berufungs- und Revisionsinstanzen
- Anfertigung von Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollanträgen
- Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen
- Sachverständigengutachten
Typische Rechtsgebiete, in denen wir dabei für unsere Mandanten tätig werden:
- Anfechtung von staatlichen Eingriffen in Grundrechte und Unternehmensrechte
- Verteidigung der öffentlichen Hand
- Informationsfreiheitsrecht (IFG, UIG, Presserecht u.a.)
- Genehmigungsverfahren (Erteilung von Genehmigungen, Aufhebung u.a.)
- Rückforderung von Fördermitteln
- Hochschulrecht, Prüfungsrecht, Kapazitätsrecht
- Umweltrecht
- Europarecht
- Staatsorganisationsrecht
Warum unsere Anwälte?
Unsere Beratung ist nicht auf die oben genannten Themenschwerpunkte beschränkt. Die öffentliche Hand, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger müssen sich immer wieder neuen Herausforderungen stellen.
Unsere Rechtsanwälte sind seit Jahren vor den deutschen
Verwaltungsgerichten, dem Bundesverwaltungsgericht und auch dem
Bundesverfassungsgericht tätig. Wir kennen die Verwaltungsgerichtsordnung und
die gerichtliche Praxis. Daher beraten wir unsere Mandanten in
Verwaltungsprozessen strategisch und praxisnah.
Unsere Anwälte sind erfahrene Prozessanwälte. Unser Partner
Dennis Hillemann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und hat Erfahrungen aus
vielen hundert Klageverfahren, Berufungsverfahren und Eilverfahren. Gemeinsam
mit unserer Rechtsanwältin Christine Charlotte Malla betreut er seit mehreren
Jahren ein Bundesministerium vor deutschen Verwaltungsgerichten und dem
Bundesverwaltungsgericht.