Verwaltungsprozessrecht | Fieldfisher
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Warum unsere Anwältinnen und Anwälte für Verwaltungsprozessrecht?

Unsere Beratung ist nicht auf die oben genannten Themenschwerpunkte beschränkt. Die öffentliche Hand, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger müssen sich immer wieder neuen Herausforderungen stellen.

Unsere Rechtsanwälte sind seit Jahren vor den deutschen Verwaltungsgerichten tätig. Wir kennen die Verwaltungsgerichtsordnung und die gerichtliche Praxis. Daher beraten wir unsere Mandanten in Verwaltungsprozessen strategisch und praxisnah.

Unsere Beratung

Wir vertreten Sie in gerichtlichen Verfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten. Unsere Tätigkeiten umfassen u.a.:

  • Vertretung in Klageverfahren, einschließlich Erstellung von Klagen oder Klageerwiderungen
  • Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren und Beschwerdeverfahren
  • Vertretung in Berufungs- und Revisionsinstanzen
  • Anfertigung von Verfassungsbeschwerden und Normenkontrollanträgen
  • Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen
  • Erstellung von juristischen Gutachten

Typische Rechtsgebiete, in denen wir dabei für unsere Mandanten tätig werden:

  • Anfechtung von staatlichen Eingriffen in Grundrechte und Unternehmensrechte
  • Informationsfreiheitsrecht (IFG, UIG, Presserecht u.a.)
  • Genehmigungsverfahren (Erteilung von Genehmigungen, Aufhebung u.a.)
  • Fördermittelrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Umweltrecht
  • Europarecht
  • Staatsorganisationsrecht