AKTUELL
Erfolgreicher IFG-Antrag: Hunderte Seiten vertraulicher Unterlagen des BMWK zu Überbrückungshilfen liegen vor
Unsere Erfolgsfaktoren für Sie:
- Erfahrung mit den Corona-Hilfsprogrammen seit 2020: Aktive Beratung in allen Phasen der Antragsverfahren
- Bundesweite Erfahrung mit Bewilligungsstellen: Tiefes Verständnis ihrer Arbeitsweise, gestützt durch langjährige Expertise im Verwaltungsprozessrecht, Fördermittelrecht & EU-Beihilferecht
- Hunderte Widerspruchs- und Klageverfahren: Bewährte Kompetenz in der Vertretung vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
- Erfolge in vielfältigen Verfahren: Erfolgreiche Vertretung von Unternehmensgruppen und Familienunternehmen bei der Beantragung von Überbrückungshilfen und Widerspruch gegen Rückzahlung, insbesondere in komplexen Fällen wie Unternehmensverbünden und bei Umsatzeinbruch-Prüfungen
- Breites Spektrum juristischer Dienstleistungen: Vom Widerspruch gegen Rückforderungen der gezahlten Überbrückungshilfen bis zur juristischen Begleitung bei Schlussabrechnungen für Steuerberater
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STEUERBAR - Podcast
#48 mit Dennis HillemannAblehnungsbescheide von Corona-Überbrückungshilfen bei verbundenen Unternehmen
Viele Unternehmen haben gerade in der Anfangszeit sowie in den Hochphasen der Pandemie die Corona-Überbrückungshilfen in Anspruch genommen. Die Beantragung war vergleichsweise niedrigschwellig, unterstützt haben hierbei vor allem Steuerberater und Steuerberaterinnen. Wer jedoch berechtigt war, wurde mehrfach geändert und viele Details waren nicht im Einzelnen geklärt, so auch zum Thema verbundene Unternehmen. In letzter Zeit kam es nun vermehrt zu Ablehnungen von Überbrückungshilfe IV, außerdem steht in manchen Fällen aus, ob frühere Überbrückungshilfen überhaupt rechtmäßig waren. Das führt bei Mandanten zu Verunsicherung - wir sprechen mit Dennis Hillemann über diesen Sachverhalt und klären außerdem die spannende Frage, inwieweit für den Steuerberater bzw. die Steuerberaterin ein Haftungsrisiko besteht.
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Dennis Hillemann & Tanja Ehls haben die Lage in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht detailliert analysiert.
Den Artikel finden Sie hier [Beck-Online-Abonnement erforderlich]Alle Beiträge zu Corona-Überbrückungshilfen
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Unsere Anwälte stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Corona-Überbrückungshilfen gerne zur Verfügung: GermanyCoronahilfen@fieldfisher.com
Dennis Hillemann Partner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht +49 (0)40 87 88 698 526 dennis.hillemann@fieldfisher.com | Tanja Ehls Senior Associate +49 (0)69 204 342 168 tanja.ehls@fieldfisher.com |