AKTUELL
Erneut erfolgreicher IFG-Antrag: Vertrauliche Schatten-FAQ des BMWK zu Überbrückungshilfen liegen uns vor
Unsere Erfolgsfaktoren für Sie:
- Bundesweite Erfahrung mit Bewilligungsstellen: Tiefes Verständnis ihrer Arbeitsweise, gestützt durch langjährige Expertise im Verwaltungsprozessrecht, Fördermittelrecht & EU-Beihilferecht
- Hunderte Widerspruchs- und Klageverfahren: Bewährte Kompetenz in der Vertretung vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
- Erfolge in vielfältigen Verfahren: Erfolgreiche Vertretung von Unternehmensgruppen und Familienunternehmen bei der Beantragung von Überbrückungshilfen und Widerspruch gegen Rückzahlung, insbesondere in komplexen Fällen wie Unternehmensverbünden und bei Umsatzeinbruch-Prüfungen
- Breites Spektrum juristischer Dienstleistungen: Vom Widerspruch gegen Rückforderungen der gezahlten Überbrückungshilfen bis zur juristischen Begleitung bei Schlussabrechnungen für Steuerberater
Unsere Verwaltungsrechtsexperten beraten Unternehmen und ihre Steuerberater seit Beginn der Corona-Krise in den Überbrückungshilfen.
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Kontakt
Unsere Anwälte stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Corona-Überbrückungshilfen gerne zur Verfügung: GermanyCoronahilfen@fieldfisher.com