Corona-Überbrückungshilfen | Fieldfisher
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AKTUELL

Erneut erfolgreicher IFG-Antrag: Vertrauliche Schatten-FAQ des BMWK zu Überbrückungshilfen liegen  uns vor

Unsere Erfolgsfaktoren für Sie:

  • Bundesweite Erfahrung mit Bewilligungsstellen: Tiefes Verständnis ihrer Arbeitsweise, gestützt durch langjährige Expertise im Verwaltungsprozessrecht, Fördermittelrecht & EU-Beihilferecht
  • Hunderte Widerspruchs- und Klageverfahren: Bewährte Kompetenz in der Vertretung vor deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
  • Erfolge in vielfältigen Verfahren: Erfolgreiche Vertretung von Unternehmensgruppen und Familienunternehmen bei der Beantragung von Überbrückungshilfen und Widerspruch gegen Rückzahlung, insbesondere in komplexen Fällen wie Unternehmensverbünden und bei Umsatzeinbruch-Prüfungen
  • Breites Spektrum juristischer Dienstleistungen: Vom Widerspruch gegen Rückforderungen der gezahlten Überbrückungshilfen bis zur juristischen Begleitung bei Schlussabrechnungen für Steuerberater

Kontakt

Unsere Anwälte stehen Ihnen bei allen Fragen zum Thema Corona-Überbrückungshilfen gerne zur Verfügung:  GermanyCoronahilfen@fieldfisher.com